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Reimer: Aigners Gesetzesvorlage zur Masttierhaltung ist unzureichend

Eine Datenbank gegen Antibiotikamissbrauch in der Tierhaltung einzurichten, sein ein "typischer Aigner", sagt Wolfgang Reimer von den Grünen. Der Ministerialdirektor im Stuttgarter Verbraucherschutzministerium ergänzt, dass die Verbraucherschutzministerin das Problem behandele, die Lösungen aber unzureichend seien.

Wolfgang Reimer im Gespräch mit Susanne Kuhlmann |
    Susanne Kuhlmann: Wie viel Antibiotika und andere Medikamente werden Hähnchen, Schweinen, Kälbern und anderen Masttieren verabreicht? Bisher gibt es dazu nur grobe Schätzungen, und das möchte Ilse Aigner, die Bundesverbraucherschutzministerin, jetzt ändern. Außerdem plant sie, das Gesetz für Tierarzneimittel zu verschärfen.
    Antibiotika dürfen in der Tiermast auch jetzt nur zur Behandlung kranker Tiere eingesetzt werden. Die Wirklichkeit in den Ställen sieht allerdings anders aus, vor allem in Geflügelmastställen, was nicht nur für sich genommen ein Problem ist. Wer mit Antibiotikarückständen belastetes Fleisch isst, läuft Gefahr, eine Resistenz gegen den Wirkstoff zu entwickeln. Bei bestimmten Krankheiten blieben Antibiotika dann wirkungslos. - Am Telefon in Stuttgart ist Wolfgang Reimer, Ministerialdirektor im Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Guten Tag!

    Wolfgang Reimer: Guten Tag!

    Kuhlmann: Würde uns die von Ilse Aigner geplante Verschärfung des Tierarzneimittelgesetzes besser vor Antibiotikaresistenzen schützen?

    Reimer: Also es ist zunächst mal gut, dass die Bundesregierung dieses Problem aufgenommen hat. Allerdings es ist ein bisschen ein typischer Aigner: Sie behandelt dieses Problem, aber die Lösungen sind unzureichend, weil bis jetzt steht in dem Gesetzentwurf, dass sozusagen die Antibiotikamengen nach Postleitzahlen, den ersten zwei Ziffern der Postleitzahlen festgehalten werden sollen. Sie redet sich auf Datenschutz heraus, aber das ist unsinnig. Die Tierärzte selber wären sogar bereit, dass man klar macht, an welche Tierarztpraxis welche Mengen an Antibiotika ausgeliefert werden, und dann könnten die Länder sozusagen über Crosschecks den Einsatz in den relevanten Bereichen, Geflügel, Schweinemast, abgleichen mit den Ziffern, die der Tierarzt hat, und dann könnte man sozusagen an die Problembetriebe kommen. Noch nicht mal, um jetzt die Betriebe zu bestrafen, sondern zunächst, um mal aufzuzeigen, was ist sozusagen der Durchschnitt und wo sind die schwarzen Schafe und wie kann man diese Betriebe zunächst dann durch Zwangsberatung zum besseren Verhalten bringen.

    Kuhlmann: Sobald ein Tier krank ist, darf die ganze Herde behandelt werden, und zwar ohne weitere Untersuchungen. Bliebe diese vorbeugende Behandlung auch künftig noch möglich?

    Reimer: Man kann im Geflügelbereich oder vielleicht auch in der Schweinemast eigentlich diesen Grundsatz, dass generell Antibiotika nur beim Einzeltier nach entsprechender Analyse eingesetzt werden dürfen, so nicht einhalten. Sie wissen, dass im Moment die Tierschutzorganisationen plakatieren, ein Hähnchen für 3,85 oder 2,85. Das geht nicht! Das geht nicht. Wenn der Verbraucher dieses Hähnchen so billig will, geht es nur mit diesen Verfahren. Trotzdem muss man diesen Antibiotikaeinsatz einschränken, und leider ist die Frau Aigner auf halbem Weg stehen geblieben, sodass die wesentliche Arbeit bei den Ländern liegen wird.

    Kuhlmann: Tierärzte sind ja die Ansprechpartner der Landwirte. Gleichzeitig vertreiben sie aber auch die Medikamente, könnten also durchaus ein Interesse daran haben, möglichst viel davon zu verkaufen.

    Reimer: Ich glaube, das kann man generell jetzt nicht der Mehrheit der Tierärzte unterstellen. Es ist ja immer wieder angesprochen worden, ob man das Dispensierrecht den Tierärzten aberkennen soll und sie sozusagen die Tierarzneimittel über Apotheken verschreiben. Nur die schwarzen Schafe, die sogenannten Autobahntierärzte, treffen Sie damit nicht, denn die stellen sich einen Apotheker ein. Und die große Masse der Tierärzte ist eigentlich nicht daran interessiert, jetzt Antibiotika in großen Mengen abzusetzen. Das kann man, glaube ich, nicht generell unterstellen.

    Kuhlmann: Spielt die Leistungsförderung noch eine Rolle, also die Fähigkeit, die bestimmte Medikamente haben, das Muskelwachstum der Schlachttiere zu beschleunigen?

    Reimer: Nein. Die Leistungsförderer in den Futtermitteln, die sind verboten worden. Die sind nicht mehr erlaubt, weder zum Futtermittel steigern, noch als Prophylaxe. Nur was man natürlich deutlich auch verbessern kann - und da sind die Betriebe durchaus ganz unterschiedlich -, inwieweit sie durch Hygienemanagement, durch Haltungsvorgaben natürlich auch den Gesundheitsstatus ihrer Herden verbessern. Auch da ist sehr viel im Argen und da kann man sehr viel tun. Und man könnte, wenn man die Datenbank hat, dann sozusagen die Betriebe identifizieren, die einen überdurchschnittlichen Einsatz haben, und dann gezielt auf diese Betriebe zugehen.

    Kuhlmann: Sie haben eben schon die Verbraucher angesprochen, die nicht bereit sind, mehr als eine bestimmte Summe für ein Grillhähnchen oder ein halbes Hähnchen zu bezahlen. Sehen Sie eine Möglichkeit, die Verbraucher irgendwie einzubinden in ein solches Gesetz?

    Reimer: In das Gesetz können wir sie leider nicht einbeziehen. Aber man kann nur immer wieder darauf hinweisen: Zu den Preisen, wie heute diese Hähnchen verkauft werden, kann man keine Tierhaltung im Sinne von bäuerlicher Tierhaltung, im Sinne von gesunder Tierhaltung sowohl unter Tierschutzgründen wie auch unter Rückstandsgründen machen. Das muss der Verbraucher und die Verbraucherin wissen und sie müssen auch durch das Kaufverhalten mit dazu beitragen, dass wir hier zu anderen Lösungen kommen. Es gibt ja auf dem Markt Alternativen: Es gibt die Biohähnchen, es gibt die Neulandhähnchen, es gibt eine ganze Reihe von Alternativen, wo Verbraucherinnen und Verbraucher auch in ihrer Einkaufsstätte einfach gezielt nachfragen müssen.

    Kuhlmann: Arzneimittel sollen Masttieren künftig nach strengeren Vorgaben verabreicht werden als bisher. Wie man den Entwurf im baden-württembergischen Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz einschätzt, schilderte Ministerialdirektor Wolfgang Reimer. Dank dafür!

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