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Rekord-Schadensersatz
Springer muss 635.000 Euro an Kachelmann zahlen

Die Springer-Mediengruppe muss dem ehemaligen Wettermoderator Jörg Kachelmann 635.000 Euro Schadensersatz zahlen - eine Rekordsumme. Kachelmann hatte in der Berichterstattung über den Vergewaltigungsprozess seine Persönlichkeitsrechte verletzt gesehen.

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    Kachelmann erhält vom Springer-Konzern Schadensersatz. (picture alliance / dpa)
    Das Landgericht Köln hat über eine Millionen-Klage des Fernsehmoderators Jörg Kachelmann gegen die "Bild"-Zeitung (Print und Online) entschieden. Springer muss Kachelmann 635.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das bestätigten sowohl der Anwalt des Fernsehmoderators, Ralf Höcker, als auch eine Sprecherin des Springer-Konzerns. Die Summe gilt als die bisher höchste in einem solchen Verfahren. Der Moderator hatte vom Springer-Konzern insgesamt 2,25 Millionen Euro Entschädigung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Springer-Konzern hatte vor der Entscheidung aus Köln bereits mitgeteilt, im Falle einer Verurteilung Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen zu wollen.
    In dem Verfahren ging es um etwa 40 Artikel und Fotos, die nach seiner Verhaftung im Jahr 2010 erschienen waren. Eine Ex-Freundin hatte den damaligen Wettermoderator damals wegen Vergewaltigung angezeigt. Der darauf folgende Prozess - der deutschlandweit Aufsehen erregte - endete 2011 mit einem Freispruch. Kachelmanns Ruf war allerdings erst einmal ruiniert. Es wurden unter anderem Details aus seinem Sexleben und Fotos vom Hofgang im Gefängnis veröffentlicht.
    Zu viele Enthüllungen - auch sehr private - hatte es während des Prozesses gegeben. "Springer und vor allem die "Bild"-Zeitung haben Jörg Kachelmann vorverurteilt, sie haben ihn nachverurteilt, sie haben falsche Dinge über ihn behauptet, sie haben seine Privatsphäre in die Öffentlichkeit gezerrt, seine Intimsphäre", sagte sein Anwalt Ralf Höcker vor dem Urteil. "Das war die schlimmste Hetzkampagne, die mir bisher begegnet ist im deutschen Presserecht. Die "Bild"-Zeitung hatte die Vorwürfe zurückgewiesen
    (fwa/pb)