In Deutschland ist René Benko vor allem als Eigentümer der Warenhauskette Karstadt bekannt, die gerade mit Kaufhof fusioniert. Nun steigt der Investor auch in die Medienbranche ein. In Österreich will er sich an den Zeitungen "Kronen Zeitung" und "Kurier" beteiligen. Die entsprechenden Anteile hat er für einen unbekannten Kaufpreis von der Funke-Mediengruppe übernommen. Noch haben die Kartellbehörden der Übernahme nicht zugestimmt.
Der Nachrichtenagentur AFP zufolge sagte Benko zu der vereinbarten Partnerschaft, seine Holding wolle sich überall dort engagieren, wo Konsumenten eine "perfekte Vernetzung von Offline- und Online-Angeboten erwarten". Darüber hinaus ist offen, warum der Unternehmer in Medien investiert.
Einflussmöglichkeiten von Benko begrenzt
"Eine der Hypothesen ist, dass es natürlich sehr viel mit der Rendite-Erwartung zu tun hat, die dort drin ist, und die ist nach wie vor gut", sagte der Medienwissenschaftler Matthias Karmasin von der Universität Klagenfurt im Dlf. Ob es auch darum gehe, politisch Einfluss zu nehmen, sei schwer zu sagen, da sich Benko bei allen seinen Investments mit öffentlichen Stellungnahmen zurückhalte.
Durch die Übernahme sei er aber auch nur zu einem knappen Viertel an dem Unternehmen beteiligt. "Dass er dort irgendetwas bestimmen könnte, ist nicht so", betonte Karmesin.
Die Funke-Gruppe habe als bisherige Eigentümerin der Anteile die "Krone"-Berichterstattung schon häufiger öffentlich als unausgewogen und zu rechts kritisiert, habe sich damit aber nicht durchsetzen könnten. "Ich glaube auch nicht, dass der Herr Benko das besser kann", sagte Karmasin. "Außer er stockt seine Anteile auf und übernimmt die Mehrheit - das ist durchaus möglich."
Rechtsstreit mit dem "Spiegel"
Der "Spiegel" erwähnte jüngst in seiner Berichterstattung über den Neu-Verleger auch eine einjährige Haftstrafe auf Bewährung, zu der Benko vor vier Jahren verurteilt worden war. Nach Auffassung des Gerichts damals hatte er versucht, italienische Behörden in einer Steuerangelegenheit zu beeinflussen.
Dass dieses Urteil nun noch einmal in den Medien aufgetaucht ist, passte dem Investor allerdings nicht: Er ging rechtlich gegen die entsprechende Passage vor, worüber wiederum der "Spiegel" berichtete. Sollten Gerichte nun zu der Einschätzung kommen, dass der "Spiegel" und andere Medien nicht weiter über die Verurteilung Benkos berichten dürfen: In zahlreichen Online-Medien finden sich noch zahlreiche Artikel über das Gerichtsverfahren von 2014 - auch auf der Internetseite des "Kurier", der nun Benko gehört.