Die Ländervertreter erhoben keine Einwände. Frauen, die vor dem Jahr 1992 Kinder geboren haben, bekommen in Ostdeutschland 26 Euro mehr Renten im Monat, in Westdeutschland 28 Euro. Wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann, darf künftig mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Zeiten der Arbeitslosigkeit werden dabei angerechnet, aber nur bis zwei Jahre vor Rentenbeginn. Leicht erhöht werden auch die Renten wegen Erwerbsminderung. Besonders die Rente mit 63 war umstritten, die Arbeitgeber warnten vor einer Frühverrentungswelle.
Die Länder billigten zudem die diesjährige Rentenanpassung. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bedeutet dies bei einer Rente von 1.000 Euro 16,70 Euro monatlich mehr für Rentner im Westen, im Osten 25,25 Euro.
Auf Wunsch der Unionsfraktion wurde in das Gesetz die Möglichkeit für Arbeitnehmer aufgenommen, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten. Sie können dafür mit ihrem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung vereinbaren, bei Bedarf auch mehrmals. Dies muss aber vor dem Renteneintritt vereinbart werden.