Das geht aus der Vorlage des Bundesarbeitsministeriums hervor, die vom Kabinett gebilligt wurde. Begründet wurde die Verzögerung mit einem erheblichen IT-Aufwand für die Rentenversicherung bei der Umsetzung des Vorhabens. Zugleich hieß es, die Beschäftigungszeiten könnten bereits ab dem 1. Januar 2025 für die Rentenaufschubprämie berücksichtigt werden. Die Pläne zielen darauf ab, dass sich das Arbeiten über die Renten-Altersgrenze hinaus künftig mehr lohnt.
Diese Nachricht wurde am 04.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.