"Es hat keinen Zweck, dass wir uns jetzt hier im Kreise drehen", sagt Angela Merkels Sprecher Steffen Seibert sichtlich entnervt. "Es ist aus Sicht der Bundesregierung sehr klar gesagt worden, was unsere Rechtsauffassung ist. Die steht. Und ich kann das jetzt nur unbegrenzte Male wiederholen. Es wird aber eigentlich nicht gedeihlicher dann."
Mehr als ein dutzend Mal sind Seibert und seine Sprecherkollegen aus dem Außen-, Finanz- und Justizministerium alleine bei der heutigen Regierungspressekonferenz in immer neuen Wendungen mit ein und derselben Fragen konfrontiert worden: Wie reagiert die Bundesregierung auf den verschärften Tonfall, mit dem die Regierung in Athen Reparationen für Wehrmachtsverbrechen aus dem 2. Weltkrieg fordert?
"Wir werden in dieser Frage keine Gespräche und Verhandlungen mit der griechischen Seite führen", bescheidet auch Martin Jäger, Sprecher von Bundesfinanzminister Schäuble, apodiktisch. Das gelte nicht allein für die Forderung nach Entschädigungsleistungen für die Ausrottung griechischer Dörfer bei Rachefeldzügen der Wehrmacht im Kampf gegen griechische Partisanen. Auch die Forderung nach Rückzahlung einer Zwangsanleihe, mit der sich Deutschland die Besatzungskosten von der griechischen Staatsbank finanzieren ließ, weist Jäger einmal mehr zurück.
"Selbstverständlich fällt für uns der Komplex der Zwangsanleihe unter das Kapitel Reparationen und dieses Kapitel ist für uns rechtlich wie politisch abgeschlossen".
Seit Jahrzehnten werden die Reparations- und Rückzahlungsforderungen immer wieder von griechischen Politikern erhoben. Wieder und wieder wurden sie aus Bonn und Berlin auf ein sogenanntes Globalabkommen von 1960 und den 2 plus 4 Vertrag von 1990 verwiesen. Juristisch sei damit der Schlussstrich unter die NS-Vergangenheit gezogen, glaubt die Bundesregierung.
Neue griechische Regierung will Deutschland massiv unter Druck setzen
Auch der Versuch, Deutschland auf dem Rechtsweg zu Reparationszahlungen zu zwingen, ist bisher gescheitert. 2012 wies der Internationale Gerichtshof in Den Haag eine Klage Italiens, der sich auch Griechenland angeschlossen hatte, zurück. Damals ging es allerdings um die Frage, ob Ansprüche individueller Opfer gegen Deutschland von der italienischen Justiz durchgesetzt werden können, etwa durch die Pfändung von Gebäuden des Goethe-Instituts.
Der Internationale Gerichtshof begründete sein Urteil damals mit dem Grundsatz der Staatenimmunität, der Deutschland vor der gerichtlichen Durchsetzung von Reparationsforderungen schütze. Die Richter verwiesen aber zugleich auf die Möglichkeit, Forderungen auf politischem Weg geltend zu machen. Die neue Regierung in Athen hat das schon im griechischen Wahlkampf Anfang des Jahres immer wieder versprochen und angekündigt, Deutschland massiver als ihre Vorgängerregierungen unter Druck zu setzen. Doch in Berlin wollen weder Regierungssprecher Seibert noch der Sprecher von Bundesfinanzminister Schäuble davon bisher etwas verspürt haben:
"Für die Ebene der Bundeskanzlerin kann ich ihnen sagen, dass das in ihren Gesprächen mit dem Ministerpräsidenten Griechenlands kein Thema war."
"Wir haben von griechischer Seite solche Forderungen oder Vorschläge nicht gehört. Und sie haben insbesondere auch keine Rolle gespielt bei den Gesprächen des Bundesfinanzministers mit Herrn Varoufakis".
"Wir haben von griechischer Seite solche Forderungen oder Vorschläge nicht gehört. Und sie haben insbesondere auch keine Rolle gespielt bei den Gesprächen des Bundesfinanzministers mit Herrn Varoufakis".
Hinter den Kulissen aber ist auch in Berlin immer wieder zu hören, dass die griechischen Forderungen wegen des Zwangskredits möglicherweise anders zu beurteilen seien, als Reparationsforderungen wegen Wehrmachtsverbrechen. Immerhin hatten schon die NS-Machthaber noch während des Krieges damit begonnen, die deutschen Staatsschulden bei Griechenland zu tilgen.