Ralf Büchner darf getrost als Tüftler bezeichnet werden. Der 56-jährige Berliner ist gelernter Nachrichtentechniker, hat zuletzt sogar als Lokführer gearbeitet. Doch inzwischen ist er berufsunfähig, aber längst nicht ohne Beschäftigung. Denn ehrenamtlich versucht er all das zu reparieren, was die Leute ihm bringen:
„Ja, circa 30 Jahre alt. Da ist der Stecker beziehungsweise der Schalter, da ist ein bisschen Plastik abgebrochen. Jetzt habe ich versucht, das zu reparieren. Das geht aber leider nicht mehr. Und jetzt wird ein neuer Schalter eingebaut.“
Büchner arbeitet in Reparatur-Cafés, und im Moment macht ihm eine alte Tischlampe zu schaffen. Elke Röskamp hat sie vorbeigebracht, die beiden sitzen sich gegenüber und fachsimpeln. Wie alt könnte die Lampe sein?
„Ich habe sie mal gefunden. Also, ich würde sagen, die stammt so ungefähr – vor dem zweiten Weltkrieg. 30er-Jahre oder so was, das könnte sein. Ich habe das Stück schon sehr lange und ich würde es auch gern behalten. Ich konnte sie nirgendwo reparieren lassen, die haben gesagt, das machen sie nicht mehr. Ich kann es nicht selber, und da bin ich hierhergekommen. Das ist eine gute Idee gewesen, so etwas aufzumachen.“
Viele Repaircafé-Initiativen in Deutschland
Reparatur-Cafés gibt es schon einige Jahre in Deutschland. Die Idee ist einfach: Defekte Alltags- oder Gebrauchsgegenstände können vorbeigebracht und in lockerer Atmosphäre, bei Kaffee und Kuchen, repariert werden. Reparatur-Cafés sind oft nur temporär geöffnet. Getragen von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Ein kostenloses Angebot, wobei Spenden für Werkzeug oder Ersatzteile gern gesehen sind. Deutschlandweit dürfte es inzwischen hunderte solcher Initiativen geben. Tüftler Ralf Büchner engagiert sich auch schon einige Jahre, die Nachfrage wächst.
„Das kann die arme und alleinerziehende Mutter sein – wo dann Spielzeug mitgebracht wird oder ein Haushaltsgerät, was nicht mehr funktioniert. Oder auch Sammler und Liebhaber. Oder auch: Jemand hat bei „Ebay“ etwas ersteigert, es funktioniert nicht, und dann können wir nachgucken, was damit ist.“
Wobei dieses Berliner Reparatur-Café schon etwas Besonderes ist. Allein der Standort: Mitten in einem stets gut besuchten Einkaufszentrum in Charlottenburg gelegen – zwischen Fastfood-Restaurant und Modeboutiquen. Es ist ein sogenanntes Pop-up-Reparatur-Café, es findet hier nur an wenigen Tagen statt, veranstaltet von der Technischen Universität Berlin. Weshalb nicht nur fachkundiges Personal vor Ort ist, sondern auch Wissenschaftler und Experten zu Vorträgen einladen. Und das Motto „Erhalten statt Wegwerfen“ scheint den Nerv der Zeit zu treffen: Eine Besucherin beispielsweise - sie hat ein Steckdosenlicht dabei, sie möchte ein Zeichen gegen die ‚Wegwerfmentalität‘ setzen:
„Na unbedingt. Das ist der Grund, warum ich hier bin. Es wäre für mich ein leichtes, mir jetzt für 10 Euro eine neue LED-Lampe zu kaufen. Mir tut es einfach weh, es so wegzuwerfen. Also: Dieser ökologische Gedanke, das ist meine höchste Priorität.“
Ampelkoalition will "Recht auf Reparatur"
Was im Berliner Reparatur-Café schon im Kleinen umgesetzt wird, nimmt nun auch in der großen Politik deutlich an Fahrt auf. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP ist erstmals ein ‚Recht auf Reparatur‘ als politisches Ziel niedergeschrieben. Eine langjährige Forderung vieler Umwelt- und Verbraucherverbände. Und in Thüringen machte im vergangenen Jahr ein Pilotprojekt der dortigen Verbraucherzentrale bundesweit Schlagzeilen: Mit öffentlichen Geldern wurde ein Reparaturbonus gezahlt. Ein Riesenerfolg, sagt Projektleiter Stefan Eisentraut.
„100 Euro pro Person und Jahr. Der Fördertopf wurde dann zweimal aufgestockt. Weil es eine so große Nachfrage gab. Am Ende waren 500.000 Euro im Topf drin, und der Topf war dann am 11. Oktober, Stichtag, leer. Und letztlich haben wir etwas über 7.000 Anträge bekommen. Das lag weit über unseren Erwartungen.“
Die Idee stammt ursprünglich aus Österreich. Thüringen war das erste Bundesland, das den Reparaturbonus umgesetzt hat. Und inzwischen steht fest, auch in diesem Jahr wird das Programm fortgeführt, wahrscheinlich ab Frühsommer. Eine Idee, die nun auch in anderen Bundesländern diskutiert wird, etwa in Bayern, Berlin, oder Bremen. Wer ein Elektrogerät reparieren lassen wollte, konnte in Thüringen einen Antrag stellen und bekam über einen Gutschein die Hälfte der Reparaturkosten bis maximal 100 Euro erstattet. Interessant ist die bisherige Bilanz: Die Menschen beantragten den Reparaturbonus für eine breite Palette an Haushaltsgeräten - Waschmaschinen, Geschirrspüler oder Kaffeevollautomaten waren darunter, selbst alte Radios oder Kassettenrekorder aus DDR-Zeiten. Doch eindeutig vorn lagen moderne Kommunikationsgeräte:
„Das Gros der Geräte waren tatsächlich Mobiltelefone – ein Viertel aller reparierten Geräte. Und da war der Großteil Baujahr 2019 oder 2020. Zum Teil auch 2021. Also ganz neue Geräte, die beispielsweise einen Displayschaden hatten und deswegen repariert werden mussten.“
Stefan Eisentraut, dem Projektleiter in der thüringischen Verbraucherzentrale, geht es darum, die Lebensdauer von Elektronikgeräten zu verlängern. Nur weil eine Komponente kaputt sei, müsse doch nicht gleich das ganze Handy oder Smartphone ersetzt werden. Weshalb er das im Koalitionsvertrag formulierte ‚Recht auf Reparatur‘ natürlich begrüßt.
„Ich verbinde damit schon die Hoffnung, dass Geräte leichter reparierbar werden. Im Moment hat man ja teilweise den Trend, dass es absichtlich erschwert wird, beispielsweise bei einem Mobiltelefon oder Tablet den Akku auszutauschen. Die Bauteile werden teilweise fest verleimt – das heißt, es gibt immer weniger Werkstätten, die das tatsächlich machen können. Und wenn ich als Kunde oder als Verbraucher einfach das Recht oder den Anspruch habe, dass mein Gerät reparierbar ist, dann wird es viel leichter.“
Generalüberholte gebrauchte Geräte werden beliebter
Das Umdenken hat begonnen - auch auf Verbraucherseite: Laut einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom steigt das Interesse an gebrauchten und professionell aufbereiteten Geräten wie Smartphones, Tablets oder Laptops – in der Fachsprache ‚refurbished‘ genannt. Demnach kann sich die Hälfte der Bundesbürger vorstellen, ein solch generalüberholtes und zudem auch – im Vergleich zum Neukauf - günstigeres Modell zu erwerben. Jeder Achte habe es bereits getan. Und unter Jüngeren sind die Umfragezahlen sogar höher. Es gebe ein wachsendes Bewusstsein für die Klimarelevanz digitaler Technologien, teilt der Dachverband mit.
Langlebige Produkte sind klimafreundlich. So hat das Freiburger Öko-Institut ausgerechnet, dass durch die längere Nutzung von Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen, Fernseher, Notebooks und Smartphones hierzulande pro Jahr fast vier Millionen Tonnen klimaschädlicher Treibhausgase eingespart werden könnten. So viel wie beispielsweise knapp zwei Millionen PKW im Jahr durchschnittlich ausstoßen.
Neukauf bindet Rohstoffe
Es geht um Einsparungen bei Energie und Ressourcen, ergänzt Thomas Ebert vom Umweltbundesamt. Sein wissenschaftliches Fachgebiet ist das Ökodesign von Produkten.
„Wenn man Geräte neu kauft, dann ist das immer auch mit einem Rohstoffeinsatz verbunden. Das heißt, es müssen neue Rohstoffe gewonnen werden, was mit negativen Umweltwirkungen zusammenhängt. Zudem gehen auch immer Rohstoffe in der Abfallphase verloren, konkret: Man kann nicht alle Rohstoffe aus den Produkten herausgewinnen. Weiterhin gibt es stets einen Energieeinsatz, der mit der Produktion von Geräten verbunden ist. Und diese Energie geht natürlich - so gesagt - verloren, beziehungsweise muss eben neu aufgebracht werden.“
Zurück im Reparatur-Café in Berlin. Inzwischen sind Dutzende gekommen, um etwas reparieren zu lassen. Tüftler Ralf Büchner macht die alte Lampe zu schaffen. Das Liebhaberstück - einmal auseinandergenommen – erweist sich als brüchig. Geduld ist angesagt.
„Also, diese Lampe ist zum Albtraum geworden. Weil die Kabel innen, die sind wie Porzellan. Einmal gebogen, bricht die Isolierung total weg. Das heißt, ich restauriere die Lampe jetzt einmal komplett.“
Da in diesem Reparatur-Café der Technischen Universität Berlin auch Hintergrundwissen vermittelt werden soll, ist diesmal Rebecca Heinz von Germanwatch gekommen. Ein gemeinnütziger Verein, der sich in der Umwelt- und Entwicklungspolitik engagiert. Rebecca Heinz ist Koordinatorin für Branchendialoge und Expertin für Kreislaufwirtschaft. Sie wird gefragt, ob es stimme, dass die Lebensdauer von Produkten abnehme, dass Hersteller vielleicht sogar ein gezieltes Interesse daran hätten. In der Fachsprache heißt die Alterung von Produkten oder Gütern Obsoleszenz.
„Es gab vor einigen Jahren dazu auch eine Untersuchung des Deutschen Bundestages. Die hat so ungefähr gesagt: Die mutwillige Obsoleszenz kann man den Herstellern nicht wirklich nachweisen. Es wird damit argumentiert, dass ja auch die Innovationszyklen kürzer werden. Das heißt, dass Menschen die Produkte gar nicht mehr so lange benutzen würden und es deswegen fast schon eine Notwendigkeit sei, günstigere Teile einzubauen. Wo man Obsoleszenz sehr deutlich sieht, das ist der Bereich Software. Dass also Hersteller nach einer gewissen Nutzungszeit ihre Sicherheits-Updates einstellen – und dadurch das eigentlich noch funktionstüchtige Gerät nicht mehr genutzt werden kann vom Verbraucher.“
Kreislaufwirtschaft, bevor ein Produkt zu Müll wird
Auch Germanwatch kämpft wie viele andere Umwelt- und Verbraucherverbände für eine bessere Reparierbarkeit von Produkten. Um das zu erreichen, müssten Hersteller beispielsweise verpflichtet werden, für einen entsprechenden Zeitraum kostengünstige Ersatzteile zur Verfügung zu stellen. Bisher seien Reparaturen auch meist zu teuer und somit wenig rentabel, sagt Rebecca Heinz.
Ansätze dazu gebe es schon seit langem - beispielsweise auf europäischer Ebene. So hat die Ökodesign-Richtlinie das Ziel, Umweltwirkungen von energieverbrauchsrelevanten Produkten zu mindern. Ein in den vergangenen Jahren stets immer wieder veränderter, angepasster Rechtsrahmen, der Mindestanforderungen an das jeweilige Produktdesign festlegt. Für Rebecca Heinz der richtige Ansatz - auch für die künftige Politik der neuen Ampelkoalition:
„Ein großer Erfolg ist auf jeden Fall, dass der Koalitionsvertrag widerspiegelt, dass dieses Kreislaufwirtschaftsverständnis, was man auf EU-Ebene schon beobachtet, auch jetzt in Deutschland Einzug hält. Also, dass Kreislaufwirtschaft nicht mehr nur als Abfallwirtschaftssystem verstanden wird, sondern wirklich auf Produktebene ansetzt. Das heißt, dass Produkte reparierfähig und dadurch langlebig gestaltet werden – und man nicht, wie Deutschland das bisher gemacht hat, nur beim Recycling ansetzt.“
Dem Recycling von Elektrogeräten hierzulande scheinen ohnehin Grenzen gesetzt: So geht das Umweltbundesamt davon aus, dass das Verhältnis von wieder eingesammelten im Vergleich zu den in Verkehr gebrachten Produkten - das ist die sogenannte Sammelquote - bei lediglich rund 44 Prozent liegt. Also weniger als die Hälfte - ein seit Jahren recht stabiler Wert. Und so könnte auch stimmen, dass in deutschen Haushalten über 200 Millionen alte und nicht mehr gebrauchte Handys und Smartphones herumliegen.
EU-Kommission plant Gesetzesvorschlag
Die neue Bundesregierung ist seit Anfang Dezember im Amt - die oft als Schonfrist bezeichneten ersten 100 Tage sind vorbei. Das im Koalitionsvertrag formulierte ‚Recht auf Reparatur‘ hat Schlagzeilen gemacht und für Erwartungen gesorgt. Im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ist die Hoffnung groß, in diesem Jahr konkrete Schritte präsentieren zu können. Die Grünen-Politikerin Christiane Rohleder ist Staatssekretärin im neu zugeschnitten Ministerium. Sie skizziert zuerst die Zuständigkeiten bei der Verwirklichung einer besseren Reparierbarkeit von Produkten.
„Wie sind die Produkte gestaltet? Das ist in der Öko-Design-Richtlinie auf europäischer Ebene geregelt. Da haben wir schon Regelungen, beispielsweise für große Geräte wie Waschmaschinen, Fernseher usw. Da gibt es das schon, dass Ersatzteile teilweise bis zu zehn Jahre vorgehalten werden müssen, dass auch Reparaturanleitungen mitgeliefert werden müssen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind andere Dinge geregelt, da geht es um Gewährleistungsfristen usw. Dafür ist weiterhin auch das Justizministerium federführend.“
Nach derzeitigem Stand plant die EU-Kommission im Juli die Vorlage eines Gesetzesvorschlags für das ‚Recht auf Reparatur‘. Die Bundesregierung will die in der EU-Ökodesign-Richtlinie geltenden Vorgaben für größere Elektronikprodukte wie Waschmaschinen und Kühlschränke auch auf kleinere Geräte wie Smartphones oder Laptops ausweiten. Und sie möchte dabei zuerst die Initiative aus Brüssel abwarten. Das allein hat schon für Kritik gesorgt, so mahnte der Verbraucherzentrale-Bundesverband mehr Tempo an.
"Sehr viele Sachen, die widersprüchlich geregelt sind"
In der Diskussion ist so einiges – auch weil einzelne EU-Staaten schon vorgeprescht sind. So wurde bereits vor ein paar Jahren beispielsweise in Schweden die Mehrwertsteuer für kleinere Reparaturen halbiert. Ein Modell auch für Deutschland? Staatssekretärin Christiane Rohleder.
„Das ist etwas, was man auf jeden Fall erst einmal prüfen muss. Weil das ganze System relativ komplex ist. Und es gibt da sehr viele Sachen, die da widersprüchlich geregelt sind. Das EU-Recht lässt in dem Bereich auch nur einen relativ geringen Spielraum zu. Es gibt nur bestimmte Produkte, bei denen das überhaupt zulässig wäre."
Eine andere Idee kommt aus Frankreich. Hier wurde im Januar 2021 ein Reparatur-Index eingeführt. Händler müssen Kunden künftig darüber informieren, wie einfach oder schwer sich Elektronikprodukte reparieren lassen. Anhand von Kriterien wie Zerlegbarkeit oder auch Verfügbarkeit von Ersatzteilen wird eine Gesamtbenotung zwischen 1 und 10 vergeben. Auf europäischer Ebene gibt es einen solchen Reparatur-Index hingegen noch nicht, doch bekam die französische Initiative Lob von vielen Seiten. Auch aus dem Bundesumweltministerium:
„Natürlich hat es immer eine größere Reichweite, wenn man Dinge auf EU-Ebene regelt. Deshalb würden wir es auch gerne auf EU-Ebene regeln. Wir wollen es aber auf jeden Fall machen. Wenn es auf EU-Ebene jetzt nicht relativ zügig kommt, wollen wir gerne – genauso wie Frankreich es schon getan hat – vorausgehen und auch auf nationaler Ebene so einen Reparatur-Index auf dem Produkt schaffen. Das kann durchaus über Elektrogeräte hinausgehen. Es macht vor allem da Sinn, wo man von Geräten erwartet, dass sie lange haltbar sind.“
Das grün-geführte Bundesumweltministerium schließt somit bei Einzelmaßnahmen wie dem Reparatur-Index künftig nationale Regelungen nicht aus.
Industrie äußert Bedenken
Und auch wenn vieles noch nicht entschieden ist formiert sich bereits Widerstand. So warnte Anfang Februar der Deutsche Industrie- und Handelskammertag vor "nationalen Alleingängen". Das würde den gemeinsamen europäischen Binnenmarkt ad absurdum führen. Ebenso wird auf Herstellerseite befürchtet, dass eine Bevorratung von Ersatzteilen große Lagerflächen erfordere. Ein Logistik- und Kostenargument.
Nach außen hin zeigt sich die Industrie offen beim geplanten ‚Recht auf Reparatur‘. Doch liegt der Teufel – wie so oft - im Detail. So argumentieren Hersteller von Kommunikationselektronik beispielsweise auch mit Sicherheitsbedenken. Nicht autorisierte Reparaturen könnten etwa die Anfälligkeit gegenüber Hackern erhöhen oder ebenso den Verlust sensibler Kundendaten befördern. Die Reaktionen machen deutlich, dass eine verbesserte Reparierbarkeit schon deutliche Folgen für die Wirtschaft und den Absatz bestimmter Produkte hätte, sagt Thomas Ebert, der Experte für Ökodesign beim Umweltbundesamt.
„Man muss wohl auch an der Stelle sehen, dass, wenn Geräte eben länger genutzt werden können, dann auch weniger Geräte verkauft werden. Das Fraunhofer-Institut hat das anhand einer Smartphone-Studie verdeutlicht. Wenn also ambitionierte Anforderungen und auch Verbraucherinformationen umgesetzt würden, die die Langlebigkeit von Smartphones verbessern, dass dann tatsächlich ungefähr ein Viertel weniger Geräte verkauft würden. Und das ökonomische Interesse der Hersteller ist natürlich erstmal einmal der Verkauf von Geräten.“
Somit dürften Konflikte um das politisch propagierte Ziel eines ‚Rechts auf Reparatur“ in den kommenden Monaten auf nationaler und auch europäischer Ebene vorprogrammiert sein.
Umweltministerium möchte "eine Fördermöglichkeit schaffen"
Übrigens wird es künftig auch bessere Fördermöglichkeiten für Reparatur-Cafés geben. In Thüringen, wo der Reparaturbonus in diesem Jahr fortgeführt werden wird, soll die staatliche Finanzspritze erstmals auch dann gezahlt werden, wenn Ersatzteile in einem Reparatur-Café eingebaut werden. Bislang galt das nur für Fachhändler und deren Werkstätten. Eine Anhängerin des Reparaturbonus ist auch Christiane Rohleder, die Staatssekretärin im Bundesumweltministerium.
„Was Thüringen da gemacht hat, ist auf jeden Fall großartig. Und ich freue mich, wenn das weitergeht, und ich freue mich auch, wenn es das in anderen Bundesländern gibt. Und auch wir würden recht gerne eine Form von Förderung einführen, das müssen wir aber natürlich noch in den Haushaltsverhandlungen besprechen. Aber: Wenn es möglich ist, dafür auch Geld zu kriegen, dann möchten wir gerne eine Fördermöglichkeit schaffen.“
Was im Berliner Reparatur-Café sicherlich gern gehört wird. Denn solche Initiativen sind bislang vor allem auf Spenden angewiesen. Dass sie den Menschen mit ihren defekten Haushaltsgeräten helfen können, hat sich auch im Fall von Elke Röskamp gezeigt. Die alte Lampe, die sie mitgebracht hat, wird wohl wieder funktionieren, da ist Hobby-Reparateur Ralf Büchner ziemlich optimistisch.
„Also es wird - zumindest wird die Lampe leuchten. Erst mal aber ohne Schalter, das werde ich überbrücken. Und dann kommt die Dame später zum Repair-Cafe, sie besorgt einen Schalter und den baue ich dann ein. Dann ist alles wieder vollständig."
"Und Sie haben noch ein bisschen Zeit mitgebracht?"
"Ja, auf jeden Fall! Wer würde mir das sonst machen? Keiner!"
"Und Sie haben noch ein bisschen Zeit mitgebracht?"
"Ja, auf jeden Fall! Wer würde mir das sonst machen? Keiner!"