Die weiterhin bestehende Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare müsse beendet werden, heißt es in der vom Bundesrat beschlossenen Resolution. Die Forderung: Das Bürgerliche Gesetzbuch soll so geändert werden, dass auch Schwule und Lesben heiraten können. Dadurch werde auch volles gemeinschaftliches Adoptionsrecht geschaffen. Die Entscheidung kam mit der Mehrheit der Stimmen der von SPD und Grünen beziehungsweise den Linken regierten Ländern zustande.
In den Bundesrat wurde zudem ein Gesetzentwurf eingebracht, der die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare vorsieht. Er wurde aber an die Ausschüsse der Länderkammer verwiesen und noch nicht beschlossen. Eine Beschlussfassung hätte den Bundestag dazu gezwungen, sich mit der Vorlage zu befassen. Dort sind sich die Koalitionspartner Union und SPD in dieser Frage aber uneins.
Der Bundesrat hatte einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Ehe bereits im Jahr 2013 beschlossen. Wegen der damaligen Bundestagswahl wurde diese Entscheidung aber hinfällig, deshalb hat der Bundesrat das Verfahren nun neu gestartet.
(cc/bo)