So sollen Frauen künftig auch nach einer Fehlgeburt Anspruch auf Mutterschutz haben. Der Anspruch besteht bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche. Außerdem wurde ein Gesetz zur Entschädigung von Opfern politischer Verfolgung in der DDR beschlossen. Vorgesehen sind eine höhere Opferrente und eine Entschädigung für Zwangsumsiedlungen.
Zuvor hatten die Abgeordneten erstmals über ein Verbot der AfD debattiert. Anlass war ein fraktionsübergreifender Gruppenantrag, dem sich mehr als 120 Parlamentarier angeschlossen haben. Der Verbotsantrag wurde zur Beratung an die Ausschüsse verwiesen.
Diese Nachricht wurde am 30.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.