Damit wurde ein Einspruch Trumps zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, eine vorangegangene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die Präsidenten weitreichende Immunität für ihre Amtshandlungen einräumt, sei in diesem Fall nicht anwendbar. Die Zeugenaussagen in dem Prozess hätten sich ausschließlich auf nichtamtliches Verhalten bezogen, das keinen Immunitätsschutz genieße.
Trump war in dem Verfahren am 30. Mai schuldig gesprochen worden, eine vor seinem Wahlsieg 2016 getätigte Schweigegeldzahlung an eine Pornodarstellerin in Höhe von 130.000 Dollar per Fälschung von Geschäftsdokumenten vertuscht zu haben.
Diese Nachricht wurde am 17.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.