Cannabis-Legalisierung
Richterbund warnt vor Überbelastung der Justiz

Kurz vor der Abstimmung über die umstrittene Teil-Legalisierung von Cannabis hat der Deutsche Richterbund seine Warnungen vor einer Überlastung der Justiz bekräftigt. Grund sind mögliche rückwirkende Straferlasse bei Cannabis-Vergehen. Der Gesetzgeber solle die geplante Amnestie-Regelung für nicht vollstreckte Altfälle streichen.

    Nahaufnahme einer Cannabispflanze.
    Morgen will die Ampel-Koalition das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis verabschieden. (picture alliance / dpa / David Pichler)
    Zur Begründung sagte Richterbund-Bundesgeschäftsführer Rebehn dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, die Strafakten müssten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz händisch ausgewertet werden. Es müsse geprüft werden, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos wären. Dies sei sehr zeitaufwändig.

    Offener Brief von 30 Experten ruft Abgeordnete zur Zustimmung auf

    Der Bund Deutscher Kriminalbeamter forderte erneut den Stopp der Ampel-Pläne. Der DBK-Vorsitzende Peglow führte in der Funke-Mediengruppe, das Gesetz sei in der Praxis schwierig umsetzbar und fördere den Kleinhandel vom Cannabis.
    Anfang der Woche hatten dagegen 30 Fachleute, darunter vor allem Professoren aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Soziologie und Psychologie, einen offenen Brief verfasst. Er ging an Abgeordnete des Deutschen Bundestags und rief sie dazu auf, der geplanten Teil-Legalisierung von Cannabis in dieser Woche zuzustimmen. Die meisten relevanten Experten setzten sich für ein Ende der Strafverfolgung von Konsumenten ein, sagte der Initiator des Briefs, Bernd Werse, dem Deutschlandfunk. Es sei ihm angesichts der vielen Meldungen der Gegenseite wichtig gewesen, dies zu verdeutlichen, führte der Leiter des Zentrums für Drogenforschung an der Uni Frankfurt aus. Der Brief sei an die Ampelfraktionen und die Fraktions- sowie Gruppenleitungen der anderen demokratischen Parteien gegangen.
    Den Experten zufolge deuten Erfahrungen aus anderen Ländern darauf hin, dass eine ausgewogene Teil-Legalisierung, wie von der Koalition geplant, keine Erhöhung des Konsums zur Folge haben werde. Auch Befürchtungen über eine Stärkung des profitorientierten Schwarzmarktes seien nicht haltbar und ohne Bezug zur kriminologischen Drogenmarktforschung.

    Abstimmung am Freitag

    Im Bundestag wird morgen abschließend über das Gesetzesvorhaben abgestimmt, das am 1. April in Kraft treten soll. Die Neuregelung sieht vor, den Bezug von Cannabis in begrenztem Umfang - maximal 25 Gramm pro Tag - für Erwachsene ab 18 Jahren über nicht kommerzielle Vereine zu ermöglichen. Im Eigenanbau sollen bis zu drei Pflanzen erlaubt sein. Union und AfD, aber auch einige SPD-Abgeordnete lehnen die Pläne ab.
    Diese Nachricht wurde am 22.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.