
Sie hatten Beschwerde gegen eine erste Entscheidung zu ihren Ungunsten eingelegt. Diese Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg wurde aber in einem Eilverfahren des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg abgewiesen, teilte eine Sprecherin mit.
Das Berliner Galeristen-Paar König glaubt, sich in dem Buch "Innerstädtischer Tod" wiederzuerkennen und sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Beide Gerichte bestätigen zwar Parallelen zwischen Fiktion und Realität. Diese reichten für die Annahme einer Persönlichkeitsrechtsverletzung aber nicht aus, hieß es. Eine der Romanfiguren ist ein Berliner Galerist, dem sexuelle Belästigung vorgeworfen wird – ähnliche Vorwürfe hatte es auch gegen Johann König gegeben. Gegen diese Anschuldigungen hatte er teils erfolgreich geklagt.
Diese Nachricht wurde am 20.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.