Dietrich Mohaupt: Kernforderung dieses Antrags ist der Verzicht auf den Einsatz von giftigen Chemikalien beim Fracking – zumindest solange die damit verbundenen Risiken nicht geklärt sind. Vor allem in Grundwasserschutzgebieten müsse das Verfahren grundsätzlich ausgeschlossen sein, weil – so die Gegner des Frackings – ganz einfach die Gefahr einer Vergiftung von Trinkwasserreserven nicht kalkulierbar sei. Noch mal kurz zur Technik: beim Fracking werden mit einem Druck von gut 1000 bar Wasser und Chemikalien in den Boden gepresst, dabei wird die Gesteinsstruktur regelrecht aufgeknackt und das Erdgas kann entweichen – relativ unklar ist noch, wie sich die Chemikalien anschließend im Boden verhalten. Die Umweltministerkonferenz der Länder hatte sich bereits Ende November in Kiel gegen dieses Verfahren ausgesprochen, solange nicht sämtlich Risiken geklärt sind – das soll jetzt mit einem Bundesratsbeschluss bestätigt werden.
Jule Reimer: Warum aber so eine Bundesratsinitiative – könnten denn die Länder nicht jeweils für sich entscheiden, ob sie das auf ihrem Gebiet zulassen wollen?
Dietrich Mohaupt: Nein – einzelne Ländergesetze zum Fracking sind derzeit nicht möglich, und das hat in erster Linie damit zu tun, dass für die Genehmigung sowohl von Vor-Erkundungen als auch für die eigentliche Förderung die Bergämter zuständig sind – es gilt also das Bergbaurecht, die Länder haben auf diese Genehmigungen keinen Einfluss, und damit sind auch Fragen wie Bürgerbeteiligung usw. außen vor – für den schleswig-holsteinischen Umweltminister Robert Habeck mit das entscheidende Problem in der ganzen Diskussion.
O-Ton Robert Habeck: "Das Bergrecht stammt aus einer Zeit, als Deutschland noch Kriege geführt hat und die Ausbeutung von Rohstoffen das zentrale Ziel war, und Mitbestimmung, Bürgerbeteiligung, Umweltverträglichkeitsprüfung – das hat man da alles nicht auf dem Zettel gehabt. Und genau das brauchen wir jetzt – wir brauchen einen klaren Vorbehalt, dass es schützenswerte Güter gibt, etwa das Grundwasser, das jeder Fracking-Erlaubnis entgegen steht, wir brauchen Maßgaben zur Bürgerbeteiligung, wir brauchen Informationspflichten – wir brauchen ein neues Bergrecht."
Dietrich Mohaupt: Niedersachsen hat übrigens diese Forderung noch ergänzt und konkretisiert: die Landesregierung in Hannover will auch eine Umkehr der Beweislast im Bergrecht verankern – künftig soll auch bei Bohrungen nicht mehr der Bürger beweisen müssen, dass zum Beispiel Schäden an seinem Haus durch diese Bohrungen entstanden sind, sondern die Konzerne sollen dann nachweisen, dass das nicht ihre Schuld ist.
Jule Reimer: Das klingt nach langwieriger Bundesgesetzgebung – wenn die Initiative von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein heue in der Länderkammer erfolgreich ist. Was heißt das für die aktuelle Situation in den betroffenen Regionen?
Dietrich Mohaupt: Das heißt tatsächlich erst einmal: Warten auf eine neue Gesetzgebung des Bundes – und bis die in Kraft ist, bleibt den betroffenen Regionen im Ernstfall wohl nur der Gang zu den Gerichten. Im Kreis Dithmarschen zum Beispiel an der Westküste von Schleswig-Holstein hat ein kanadisches Unternehmen bereits Anträge gestellt auf Voruntersuchungen – der Kreistag hat sich einstimmig dagegen ausgesprochen. Da aber darüber nun einmal nach geltendem Recht das Bergamt in Clausthal-Zellerfeld im Harz entscheidet, hat der Landrat des Kreises, Jörn Klimant, schon ganz klar angekündigt: Notfalls ziehen wir vor Gericht.
O-Ton Jörn Klimant: "In dem Moment, wo das Bergamt sagt: Wir erlauben diese Vorerkundung, dann würden wir uns konkret überlegen, ob wir nicht auch dagegen – selbst wenn es erstmal nur Voruntersuchungen sind – versuchen, juristisch vorzugehen. Denn - es gilt das alte Motto: wehret den Anfängen."
Dietrich Mohaupt: Genau das ist die entscheidende Zielsetzung der Anträge heute im Bundesrat: Es sollen rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden mit denen sowohl Erkundungsbohrungen als auch das eigentliche Fracking zur Erdgasförderung verhindert werden können – nach bisher geltendem Recht ist das kaum möglich.
Jule Reimer: Warum aber so eine Bundesratsinitiative – könnten denn die Länder nicht jeweils für sich entscheiden, ob sie das auf ihrem Gebiet zulassen wollen?
Dietrich Mohaupt: Nein – einzelne Ländergesetze zum Fracking sind derzeit nicht möglich, und das hat in erster Linie damit zu tun, dass für die Genehmigung sowohl von Vor-Erkundungen als auch für die eigentliche Förderung die Bergämter zuständig sind – es gilt also das Bergbaurecht, die Länder haben auf diese Genehmigungen keinen Einfluss, und damit sind auch Fragen wie Bürgerbeteiligung usw. außen vor – für den schleswig-holsteinischen Umweltminister Robert Habeck mit das entscheidende Problem in der ganzen Diskussion.
O-Ton Robert Habeck: "Das Bergrecht stammt aus einer Zeit, als Deutschland noch Kriege geführt hat und die Ausbeutung von Rohstoffen das zentrale Ziel war, und Mitbestimmung, Bürgerbeteiligung, Umweltverträglichkeitsprüfung – das hat man da alles nicht auf dem Zettel gehabt. Und genau das brauchen wir jetzt – wir brauchen einen klaren Vorbehalt, dass es schützenswerte Güter gibt, etwa das Grundwasser, das jeder Fracking-Erlaubnis entgegen steht, wir brauchen Maßgaben zur Bürgerbeteiligung, wir brauchen Informationspflichten – wir brauchen ein neues Bergrecht."
Dietrich Mohaupt: Niedersachsen hat übrigens diese Forderung noch ergänzt und konkretisiert: die Landesregierung in Hannover will auch eine Umkehr der Beweislast im Bergrecht verankern – künftig soll auch bei Bohrungen nicht mehr der Bürger beweisen müssen, dass zum Beispiel Schäden an seinem Haus durch diese Bohrungen entstanden sind, sondern die Konzerne sollen dann nachweisen, dass das nicht ihre Schuld ist.
Jule Reimer: Das klingt nach langwieriger Bundesgesetzgebung – wenn die Initiative von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein heue in der Länderkammer erfolgreich ist. Was heißt das für die aktuelle Situation in den betroffenen Regionen?
Dietrich Mohaupt: Das heißt tatsächlich erst einmal: Warten auf eine neue Gesetzgebung des Bundes – und bis die in Kraft ist, bleibt den betroffenen Regionen im Ernstfall wohl nur der Gang zu den Gerichten. Im Kreis Dithmarschen zum Beispiel an der Westküste von Schleswig-Holstein hat ein kanadisches Unternehmen bereits Anträge gestellt auf Voruntersuchungen – der Kreistag hat sich einstimmig dagegen ausgesprochen. Da aber darüber nun einmal nach geltendem Recht das Bergamt in Clausthal-Zellerfeld im Harz entscheidet, hat der Landrat des Kreises, Jörn Klimant, schon ganz klar angekündigt: Notfalls ziehen wir vor Gericht.
O-Ton Jörn Klimant: "In dem Moment, wo das Bergamt sagt: Wir erlauben diese Vorerkundung, dann würden wir uns konkret überlegen, ob wir nicht auch dagegen – selbst wenn es erstmal nur Voruntersuchungen sind – versuchen, juristisch vorzugehen. Denn - es gilt das alte Motto: wehret den Anfängen."
Dietrich Mohaupt: Genau das ist die entscheidende Zielsetzung der Anträge heute im Bundesrat: Es sollen rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden mit denen sowohl Erkundungsbohrungen als auch das eigentliche Fracking zur Erdgasförderung verhindert werden können – nach bisher geltendem Recht ist das kaum möglich.