15 verhandelte Fälle in 15 Jahren: Die Limbach-Kommission zur Restitution von NS-Raubkunst ist zu schwerfällig. Das liegt etwa daran, dass sie von beiden Parteien angerufen werden muss. Wenn zum Beispiel die Erben einer beraubten jüdischen Familie ein Bild von einem Museum zurückfordern, muss auch das Museum mit einer Prüfung durch die Kommission einverstanden sein.
Der Vorsitzende der Kommission, Hans-Jürgen Papier, will das durch ein Restitutionsgesetz ändern. Ein solches Gesetz nach dem Vorbild Österreichs - dort braucht die Kommission keine Zustimmung der Museen - wird aber nach Meinung des Raubkunst-Experten und Dlf-Redakteurs Stefan Koldehoff in Deutschland nicht funktionieren. Durch den Kulturföderalismus habe der Bund in Deutschland auf viele Museen keinen Zugriff. Sie befänden sich nämlich in der Trägerschaft der Ländern oder in privater Trägerschaft.
Die Forderung, dass die Kommission künftig in allen Fällen nur von den Erben angerufen werden kann, hält Koldehoff für berechtigt. Eine Diskussion darüber auf der Ebene von Bund und Ländern sei überfällig.
Bund und Länder an einem Tisch
Die FDP schlägt eine unabhängige Stiftung vor, der die Limbach-Kommission unterstellt werden soll. Das ist auch eine Kritik am Zentrum Kulturgutverluste, der die Limbach-Kommission bisher untersteht. Auch Stefan Koldehoff kritisiert, das Zentrum arbeite in vielen Bereichen sehr träge. Parteilichkeit oder Einseitigkeit könne man ihm aber nicht unterstellen. Eine gute Idee wäre für Koldehoff, die Limbach-Kommission der Kulturstiftung der Länder zu unterstellen, da dort Bund und Länder an einem Tisch säßen.
Auch international gibt es Kritik an der Aufarbeitung von NS-Raubkunst in Deutschland - zum Beispiel von Seiten des Jüdischen Weltkongresses. Stefan Koldehoff betont allerdings, es habe sich in letzter Zeit sehr viel getan. Von vielen Rückgaben bekomme die Öffentlichkeit gar nichts mit. Andererseits konstatiert Koldehoff bei manchen Museen auch heute noch ein großes Informationsdefizit in Sachen Raubkunst.