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Rückkehr aus Corona-Risikogebieten
Alles rund um die neue Testpflicht

Wer von einer Reise aus einem ausgewiesenen Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, muss sich ab sofort auf COVID-19 testen lassen. Welche Ausnahme es gibt, wie und wo man sich testen lassen kann und welche Strafen Testverweigerern drohen: Ein Überblick.

Von Theo Geers |
03.08.2020 - Reisende mit Rollkoffer und Sonnenhut, daneben ein Wegweiser zum "Corona-Testzentrum" am Stuttgarter Flughafen
Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich innerhalb von drei Tagen auf COVID-19 testen lassen - zum Beispiel gleich nach der Ankunft am Flughafen (picture alliance / dpa / Sebastian Gollnow)

Mitten in der Urlaubssaison gibt es in Deutschland wieder deutlich mehr tägliche Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) lag deren Zahl am Donnerstag (06.08.2020) bei knapp 1.150.
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Wie viele gemeldete Virusfälle gibt es in Deutschland? Wie entwickeln sich die Fallzahlen international? Ein Überblick und Einschätzungen zu den aktuellen Coronazahlen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Reisende, die sich im Urlaubsland mit COVID-19 angesteckt haben, möglichst schnell identifizieren, bevor sie weitere Menschen anstecken. Er hat daher eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten angekündigt, diese gilt ab Samstag (8. August 2020).
Wer muss sich auf COVID-19 testen lassen?
Zu einem Test verpflichtet sind alle Reiserückkehrer aus den Risikogebieten, die das Robert-Koch-Institut ausweist - vereinfacht gesagt sind das alle Nicht-EU-Staaten. Aber auch einige europäische Länder und Regionen sind dabei, etwa Luxemburg, die Türkei, Antwerpen sowie die Region um Barcelona.
Wo lässt man sich testen?
Teststellen gibt es etwa an Flughäfen und an grenznahen Autobahnraststätten. Auch an Bahnhöfen, über die Gesundheitsämter oder in Arztpraxen kann man sich testen lassen.
Wann muss der Test erfolgen?
Binnen drei Tagen ab der Rückkehr nach Deutschland muss der Test gemacht sein. Alternativ können Rückkehrer auch einen Test vorlegen, den sie vor der Heimreise gemacht haben. Dieser darf allerdings maximal zwei Tage alt sein.
03.08.2020 - Ärztin bei einem Abstrich für einen Test auf COVID-19 am Flughafen Dresden
Testabstrich am Flughafen Dresden (picture alliance / dpa / Robert Michael)
Was ist nach dem Test zu beachten?
Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten müssen 14 Tage oder bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in häuslicher Quarantäne bleiben.
Kostet der Test etwas?
Der Test soll den Einzelnen nichts kosten. Dadurch soll die Hemmschwelle sinken, ihn auch tatsächlich zu machen.
Gibt es Strafen für Testverweigerer?
Wer keinen Test macht, obwohl er es müsste, dem drohen gestaffelte Bußgelder. Für Uneinsichtige kann es mitunter teuer werden.
Wie gut funktioniert die Durchsetzung?
Trotz aller Stichproben und Appelle an die Vernunft werde es Lücken geben, schätzt unser Hauptstadtkorrespondent Theo Geers - etwa bei denen, die mit dem Auto zurückreisen.
Ein Mann in Schutzkleidung nimmt eine Speichelprobe von einer Frau im Corona-Testcenter für Reiserückkehrer am Flughafen Stuttgart 
Kommentar: Die Testpflicht bleibt letztlich auch nur eine Illusion
Die Testpflicht könne nicht vollständig greifen, Auto- und Zugreisende würden nur stichprobenhaft überprüft, kommentiert Volker Finthammer. COVID-19-Leugner aber würden sich jetzt in ihrer Angst vor staatlicher Bevormundung bestätigt sehen.
Welche Reaktionen gibt es auf die Testpflicht?
Laut ARD-Deutschlandtrend finden 93 Prozent der Befragten die Testpflicht richtig. Es gibt aber auch Stimmen im politischen Berlin, dass sie mit Blick auf die längst begonnene Urlaubssaison reichlich spät komme.
Manchen geht die Maßnahme nicht weit genug. Der CDU-Wirtschaftsrat forderte am Freitag (07.08.2020) ein Verbot von Reisen in Corona-Risikogebiete. Generalsekretär Wolfgang Steiger sagte, das Reiserecht sei nicht höher anzusiedeln als die Situation von Millionen Menschen, denen ein erneuter Lockdown drohen könnte.
Coronavirus
Übersicht zum Thema Coronavirus (imago / Rob Engelaar / Hollandse Hoogte)
Dlf-Hauptstadtkorrespondent Theo Geers verweist auf die schwierige Lage der Regierung: Es sei schwer, die Menschen in einem permanenten Vorsichtsmodus zu halten. Drastische Einschnitte wie Verbot von Urlaubsreisen müsse man sich gut überlegen. Man müsse die Menschen mitnehmen.
Das sei dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in seiner Pressekonferenz am Donnerstag (6. August 2020) gelungen, findet Geers. Spahn habe gesagt: Ja, es sei ein Eingriff, aber ein zumutbarer.