
In der gedruckten "Bild"-Zeitung, online und in der B.Z. waren im November mehrere Artikel über die Polizistin erschienen. Außerdem zogen die Schlagzeilen weite Kreise in den Medien im In- und Ausland.
Berliner Polizistin könnte Opfer einer Intrige und transfeindlichen Medienkampagne geworden sein
Laut Presserat waren die Berichte vorverurteilend und stützten sich lediglich auf einen Anfangsverdacht. Dies verletze die Unschuldsvermutung. Die Art der Berichterstattung verstoße zudem massiv gegen den Persönlichkeitsschutz, schreibt der Presserat.
"Bild"-Chefredakteurin Marion Horn entschuldigte sich am 14. März ohne Nennung der konkreten Umstände und gab zu: "Wesentliche Fakten der Berichterstattung über die Polizistin waren unzutreffend, wodurch wir sie leider in ein falsches Licht gerückt haben". Das Ermittlungsverfahren gegen die Beamtin sei am 30. Januar eingestellt worden. "Grund: Es gab keinen hinreichenden Tatverdacht". Schon Mitte Dezember hatte die "Bild" in einer kleinen Randspalte "handwerkliche Fehler" eingeräumt.
Medienanwalt Schertz: "In meiner ganzen beruflichen Laufbahn habe ich keinen derartigen Fall erlebt."
Dem Berliner "Tagesspiegel" zufolge hat "Bild" dem Anwalt der Betroffenen 30.000 Euro überwiesen. Das Blatt legt in seiner Recherche nahe, die Polizistin könnte Opfer von polizeiinternen Intrigen und einer transfeindlichen Medienkampagne geworden sein - ohne allerdings selbst trans zu sein. Ihre Abstammungsurkunde beweise, dass sie von Geburt an Frau sei, schreibt der "Tagesspiegel".
Mittlerweile habe der Medienanwalt Christian Schertz den Fall übernommen, unentgeltlich. Er wird mit den Worten zitiert: "In meiner ganzen beruflichen Laufbahn habe ich keinen derartigen Fall erlebt." Es sei die Geschichte eines unfassbaren Rufmordes. Nach dem Einschreiten von Schertz hat "Bild" die Beiträge gelöscht.
Presserat: Video zu Magdeburger Anschlag verletzte Würde der Opfer
Noch abrufbar ist ein Video, für das der Presserat "Bild.de" eine Rüge erteilte. Es zeigt die Fahrt des Attentäters von Magdeburg aus der Vogelperspektive. Diese Darstellung des Sterbens verletzte die Würde der Betroffenen, teilte das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse mit. Zudem habe der Beitrag die Grenze zur Sensationsberichterstattung überschritten, da "die Redaktion die Sequenz wiederholt zeigte und damit über die reine Dokumentation des Geschehenen hinausging". Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sei auch noch nicht klar gewesen, ob das Video echt sei.
Darauf weist "bild.de" auch jetzt noch im Sprechertext zu dem Video hin. Außerdem erscheint zu Beginn der Hinweis: "Achtung, verstörende Bilder".
Diese Nachricht wurde am 22.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.