Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der Frage, ob das Parlament bei Entscheidungen über Waffenexporte stärker eingebunden werden muss. Die Grünen wollten 2011 von der Bundesregierung wissen, ob Zeitungsberichte zutreffen, wonach der Export von 200 Leopard-Kampfpanzern nach Saudi-Arabien genehmigt worden sei. Die Bundesregierung hatte damals die Antwort aus Geheimhaltungsgründen verweigert. Die Grünen sehen darin einen Verstoß gegen die Abgeordnetenrechte und haben geklagt.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele sagte vor Beginn der Verhandlung, das Parlament müsse in solchen sensiblen Fragen eingebunden werden, das müsse in der Demokratie so sein. Bei ihrer Klage hätten die Grünen "einen tollen Verbündeten: das Grundgesetz". Seine Parteikollegin und Mitklägerin Katja Keul sagte im Deutschlandfunk, spätestens nach der Genehmigung von Rüstungsdeals durch das Wirtschaftsministerium müsse das Parlament in Kenntnis gesetzt werden. Der Bundestag sei in der Lage, Informationen vertraulich zu behandeln.
Regierung beharrt auf Eigenverantwortung
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zeigte Verständnis für das Interesse des Parlaments an Rüstungsexporten. Die Entscheidung darüber erfolge aber "in exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung", sagte er in Karlsruhe. Er verwies auf das vergangene Woche vorgestellte Eckpunktepapier von Union und SPD. Demnach soll die Öffentlichkeit künftig zweimal im Jahr über genehmigte Waffengeschäfte informiert werden. Der Bundestag soll binnen 14 Tagen nach Entscheidungen von jeder Genehmigung erfahren. "Die Bundesregierung hält die neue ergänzende Information politisch für klug, wenn auch nicht für verfassungsrechtlich geboten", sagte der Minister dazu.
Nach bisheriger Praxis legt die Bundesregierung jährlich einen allgemeinen Rüstungsexportbericht vor, der im Rückblick statistische Daten aufführt. Informationen zu Voranfragen oder konkreten Genehmigungen solcher Deals gibt es nicht.