Georg Ehring: Fluglärm gibt es in der Umgebung von Berlin-Schönefeld schon lange. Der Flughafen dort war der Zentralflughafen der DDR, in den vergangenen Jahren sind die Passagierzahlen kräftig gestiegen. Doch das alles ist nu rein Vorgeschmack auf das, was kommt. Wenn im nächsten Jahr der neue Großflughafen Berlin-Brandenburg direkt nebenan eröffnet wird, dann wächst auch der Fluglärm in völlig neue Dimensionen. Anwohner im nahen und weiteren Umfeld wehren sich insbesondere gegen Nachtflüge und sie sind mit ihrem Anliegen auch vor Gericht gegangen. Heute haben sie aber vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage erlitten.
Axel Flemming ist unser Brandenburg-Korrespondent. Herr Flemming, gibt es nach dem Urteil gar keine Ruhezeiten für die Anwohner?
Axel Flemming: Doch, die gibt es, aber nicht die ganze Nacht. Ruhe ist wirklich vorgesehen von null bis fünf Uhr. Umstritten waren die Randzeiten und dort hat das Gericht nun entschieden, es darf geflogen werden. Es handelt sich also um die Zeiten von 22 bis null Uhr und von fünf bis sechs Uhr in der Früh. Einen kompletten 24-Stunden-Betrieb hatte das Bundesverwaltungsgericht schon verworfen in einem Verfahren 2006, und in diesem Klageverfahren, da haben sich jetzt Umlandgemeinden, also Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf, gewehrt und etwa 40 Anwohner gegen den sogenannten Planergänzungsbeschluss für den Flughafen. Allerdings haben sie sozusagen eine Niederlage erlitten, nämlich 103 Flugbewegungen insgesamt sind möglich in dieser Zeit. Also nichts mit kompletter Ruhe.
Ehring: Sind die Anwohner jetzt enttäuscht?
Flemming: Ja, das sind sie. Ich war in der Region und habe dort gefragt. In Blankenfelde-Mahlow, da sind einige Leute sehr enttäuscht, weil sie sagen, wir haben kleine Kinder, wie sollen wir das denn schaffen und so weiter. Es gibt zwar Maßnahmen, aber es ist nicht so, dass sie eben komplette Ruhe haben werden und deswegen sind sie enttäuscht. Das auf der einen Seite.
Auf der anderen Seite habe ich auch Leute getroffen, direkt betroffene, über deren Köpfe die Flugzeuge hinwegfliegen, jetzt schon, und das auch künftig tun werden, und man geht ja doch von Wachstumsprognosen aus, und die sagen, das ist nun mal der Tribut, den man zahlen muss, wir wollen einen Großflughafen und da ist es nun mal laut.
Es gibt aber inzwischen auch erste politische Reaktionen, zum Beispiel Kornelia Wehlan, die verkehrspolitische Sprecherin der Linken. Sie sagt, nicht erfreut, sondern wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis, Lärm ist weiter gesundheitsschädlich, und sie will über das Luftverkehrsgesetz eine Regelung für ein konsequentes Nachtflugverbot in dicht besiedelten Gebieten insgesamt für Deutschland. Dann wäre eben auch Schönefeld davon betroffen. Auf der anderen Seite sagt sie, mit dem Urteil besteht nun mehr Rechtssicherheit, Lärmbelastungen müssen weiter reduziert werden, Schutzmaßnahmen an Wohnhäusern und öffentlichen Einrichtungen.
Und die FDP, die begrüßt das Ganze dagegen, eine gute Entscheidung für Brandenburg. Der verkehrspolitische Sprecher sagt, mit dem Lärmschutzkonzept BBI wird den Interessen der betroffenen Anwohner angemessen Rechnung getragen und die Jobmaschine Flughafen, die schon angelaufen ist, werde die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Landes Brandenburg nachhaltig verbessern.
Ehring: Das heißt, die Sache ist jetzt entschieden? Weitere Einspruchsmöglichkeiten gibt es nicht?
Flemming: Ganz so ist es nicht. Der Bürgerverein Berlin-Brandenburg - das sind, ich sage das Mal, die Hardcore-Gegner, die überhaupt keinen Flughafen an dieser Stelle wollen, sondern weiter südlich, auf dem ehemaligen sowjetischen Militärgelände in Sperenberg -, die haben heute schon angekündigt, Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einzureichen. Sie sagen, das ist eine falsche Standortentscheidung, und kümmern sich schon um eine Nachnutzung des jetzigen Geländes. Und es soll auch noch andere Klagen geben von Gemeinden und Anwohnern, aber das ist noch nicht klar, ob das tatsächlich Bestand haben wird. Die argumentieren wiederum, sie wurden aus ihrer Sicht damals ausgetrickst, weil die Flugrouten sozusagen anders langlaufen, als sie bislang geplant waren. Seit dem letzten Herbst, als die Deutsche Flugsicherung die ersten Flugrouten vorgelegt hat, da fühlen sie sich hinters Licht geführt und sagen, nein, wir haben doch hier extra Grundstücke gekauft und wir wollten doch extra hier herziehen, wir wollten die Flughafennähe auf der einen Seite, wir wollten auf der anderen Seite aber nicht vom Lärm betroffen werden. Da gibt es eine Fluglärmkommission, in der die betroffenen Gemeinden auch vertreten sind, und die feilen sozusagen daran. Da wird sich wenig ändern, die Flugrouten werden kommen, es werden Leute betroffen sein auf jeden Fall, denn das ist ein Großflughafen, aber man versucht, den Lärm für möglichst viele Leute zu minimieren.
Ehring: Herzlichen Dank an Axel Flemming. - Und zum Thema Luftverkehr noch eine Meldung: Der Europäische Gerichtshof hat die Entschädigungsansprüche von Flugreisenden gestärkt. Im Fall eines verspäteten oder annullierten Fluges ist den Passagieren laut einem Urteil neben den eigentlichen Buchungskosten auch der immaterielle Schaden zu ersetzen. Danach könnten die Geschädigten vor nationalen Gerichten weitergehenden Schadensersatz einklagen. Darüber hinaus entschieden die Luxemburger Richter, dass eine Annullierung auch dann vorliege, wenn ein Flugzeug aus welchen Gründen auch immer zum Ausgangsflughafen zurückkehren müsse. Dies gelte selbst dann, wenn die Passagiere auf andere Flüge umgebucht werden.
Axel Flemming ist unser Brandenburg-Korrespondent. Herr Flemming, gibt es nach dem Urteil gar keine Ruhezeiten für die Anwohner?
Axel Flemming: Doch, die gibt es, aber nicht die ganze Nacht. Ruhe ist wirklich vorgesehen von null bis fünf Uhr. Umstritten waren die Randzeiten und dort hat das Gericht nun entschieden, es darf geflogen werden. Es handelt sich also um die Zeiten von 22 bis null Uhr und von fünf bis sechs Uhr in der Früh. Einen kompletten 24-Stunden-Betrieb hatte das Bundesverwaltungsgericht schon verworfen in einem Verfahren 2006, und in diesem Klageverfahren, da haben sich jetzt Umlandgemeinden, also Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf, gewehrt und etwa 40 Anwohner gegen den sogenannten Planergänzungsbeschluss für den Flughafen. Allerdings haben sie sozusagen eine Niederlage erlitten, nämlich 103 Flugbewegungen insgesamt sind möglich in dieser Zeit. Also nichts mit kompletter Ruhe.
Ehring: Sind die Anwohner jetzt enttäuscht?
Flemming: Ja, das sind sie. Ich war in der Region und habe dort gefragt. In Blankenfelde-Mahlow, da sind einige Leute sehr enttäuscht, weil sie sagen, wir haben kleine Kinder, wie sollen wir das denn schaffen und so weiter. Es gibt zwar Maßnahmen, aber es ist nicht so, dass sie eben komplette Ruhe haben werden und deswegen sind sie enttäuscht. Das auf der einen Seite.
Auf der anderen Seite habe ich auch Leute getroffen, direkt betroffene, über deren Köpfe die Flugzeuge hinwegfliegen, jetzt schon, und das auch künftig tun werden, und man geht ja doch von Wachstumsprognosen aus, und die sagen, das ist nun mal der Tribut, den man zahlen muss, wir wollen einen Großflughafen und da ist es nun mal laut.
Es gibt aber inzwischen auch erste politische Reaktionen, zum Beispiel Kornelia Wehlan, die verkehrspolitische Sprecherin der Linken. Sie sagt, nicht erfreut, sondern wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis, Lärm ist weiter gesundheitsschädlich, und sie will über das Luftverkehrsgesetz eine Regelung für ein konsequentes Nachtflugverbot in dicht besiedelten Gebieten insgesamt für Deutschland. Dann wäre eben auch Schönefeld davon betroffen. Auf der anderen Seite sagt sie, mit dem Urteil besteht nun mehr Rechtssicherheit, Lärmbelastungen müssen weiter reduziert werden, Schutzmaßnahmen an Wohnhäusern und öffentlichen Einrichtungen.
Und die FDP, die begrüßt das Ganze dagegen, eine gute Entscheidung für Brandenburg. Der verkehrspolitische Sprecher sagt, mit dem Lärmschutzkonzept BBI wird den Interessen der betroffenen Anwohner angemessen Rechnung getragen und die Jobmaschine Flughafen, die schon angelaufen ist, werde die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Landes Brandenburg nachhaltig verbessern.
Ehring: Das heißt, die Sache ist jetzt entschieden? Weitere Einspruchsmöglichkeiten gibt es nicht?
Flemming: Ganz so ist es nicht. Der Bürgerverein Berlin-Brandenburg - das sind, ich sage das Mal, die Hardcore-Gegner, die überhaupt keinen Flughafen an dieser Stelle wollen, sondern weiter südlich, auf dem ehemaligen sowjetischen Militärgelände in Sperenberg -, die haben heute schon angekündigt, Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einzureichen. Sie sagen, das ist eine falsche Standortentscheidung, und kümmern sich schon um eine Nachnutzung des jetzigen Geländes. Und es soll auch noch andere Klagen geben von Gemeinden und Anwohnern, aber das ist noch nicht klar, ob das tatsächlich Bestand haben wird. Die argumentieren wiederum, sie wurden aus ihrer Sicht damals ausgetrickst, weil die Flugrouten sozusagen anders langlaufen, als sie bislang geplant waren. Seit dem letzten Herbst, als die Deutsche Flugsicherung die ersten Flugrouten vorgelegt hat, da fühlen sie sich hinters Licht geführt und sagen, nein, wir haben doch hier extra Grundstücke gekauft und wir wollten doch extra hier herziehen, wir wollten die Flughafennähe auf der einen Seite, wir wollten auf der anderen Seite aber nicht vom Lärm betroffen werden. Da gibt es eine Fluglärmkommission, in der die betroffenen Gemeinden auch vertreten sind, und die feilen sozusagen daran. Da wird sich wenig ändern, die Flugrouten werden kommen, es werden Leute betroffen sein auf jeden Fall, denn das ist ein Großflughafen, aber man versucht, den Lärm für möglichst viele Leute zu minimieren.
Ehring: Herzlichen Dank an Axel Flemming. - Und zum Thema Luftverkehr noch eine Meldung: Der Europäische Gerichtshof hat die Entschädigungsansprüche von Flugreisenden gestärkt. Im Fall eines verspäteten oder annullierten Fluges ist den Passagieren laut einem Urteil neben den eigentlichen Buchungskosten auch der immaterielle Schaden zu ersetzen. Danach könnten die Geschädigten vor nationalen Gerichten weitergehenden Schadensersatz einklagen. Darüber hinaus entschieden die Luxemburger Richter, dass eine Annullierung auch dann vorliege, wenn ein Flugzeug aus welchen Gründen auch immer zum Ausgangsflughafen zurückkehren müsse. Dies gelte selbst dann, wenn die Passagiere auf andere Flüge umgebucht werden.