Zumindest einen Teil ihres Familienbesitzes hat die Rentnerin Ileana Poenaru zurückerhalten: Ihr Vater war Unternehmer, er hatte in den 40er-Jahren des vorigen Jahrhunderts ein Wohnhaus bauen lassen - in einer besten Gegenden von Bukarest. Wenig später allerdings wurde das Haus von den neuen kommunistischen Machthabern beschlagnahmt: Parteikader und Geheimdienstler zogen in die bourgeoisen Wohnungen.
"Ich werde dort nicht mehr hingehen. Ich habe wegen dieses Hauses so viele Demütigungen ertragen müssen, dass ich es einfach nicht mehr sehen will. Es würde mir das Herz zusammenschnüren und ein bitterer Geschmack läge auf meiner Zunge."
Folgen des jahrelangen Rechtsstreits: Gut 70 Prozesse führte Poenaru - für neun Wohnungen. Vielen anderen Alteigentümern geht es ähnlich, auch sie müssen sich durch die Instanzen klagen, obwohl ihnen laut Gesetz die vollständige Rückgabe oder eine Entschädigung zusteht. Doch der Staat selbst hatte nach der Wende ihr Eigentum an neue Besitzer verkauft. Das wurde oft mit sozialen Härtefällen begründet, tatsächlich profitierten auch viele Politiker von der großzügigen Regelung: Wertvolle Wohnungen wurden zu Spottpreisen verkauft. Neue und alte Besitzer streiten nun darum, wer mehr Anrecht auf das Eigentum hat. Die Gesetzgebung kann hier sehr weit ausgelegt werden, sagt die Politologin Suzana Dobre. Sie hat viele Fälle untersucht:
"Am Bukarester Gericht sind in derselben Kammer völlig gegensätzliche Urteile gefällt worden, obwohl die Klagen ähnlich waren. Zwei der Richter dort waren für die Rückgabe und haben das Gesetz entsprechend interpretiert. Zwei andere Richter waren gegen die Rückgabe. Damit hängt es also vom Glück ab, an welchen Richter man gerät."
Deshalb sind viele Alteigentümer vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Rund 3000 Fälle müssen entschieden werden. Auch Ileanu Poenaru hat in Straßburg geklagt, weil sie sich von den Behörden zu Hause betrogen fühlt:
"Wer sich vorgestellt hat, dass er einen Rückgabe-Antrag beim Bürgermeisteramt stellt und dann eine gütliche Lösung findet, lag schrecklich daneben. Es ging nicht anders, man musste vor Gericht ziehen. Viele können sich das aber gar nicht finanziell leisten. Oder sie haben sich nicht mehr gewehrt, weil sie zu alt sind. Genau darauf setzt doch Genosse Staat."
Der Straßburger Gerichtshof hat die Notbremse gezogen: Bukarest soll die vertrackte Rechtslage korrigieren. Ein erster Gesetzentwurf sieht für die Rückgabe jetzt strenge Fristen vor. Kann das Eigentum nicht zurückgegeben werden, sollen andere staatliche Grundstücke und Immobilien angeboten werden. Staatssekretär George Baesu, Chef der rumänischen Treuhandgesellschaft ANRP, hofft, dass damit endlich eine zügige Entschädigung möglich wird:
"Sie fragen, woher die Objekte jetzt kommen' Die Ministerien und Lokalbehörden haben schon immer darüber verfügt. Doch jetzt gibt es einen energischen politischen Willen, sie einzusetzen und einen entschlossenen Premier, der jung ist und der nicht will, dass seine gesamte politische Karriere von den Problemen der Rückgabe geprägt wird."
Experten bezweifeln, dass die Regierung die Sache beschleunigen kann. Seit Jahren weigern sich die Behörden, eine Liste ihrer Immobilien und Grundstücke zu erstellen. Sie wollen nichts verlieren. Gelingt die Rückgabe von Immobilien aber nicht, muss Bukarest Entschädigungen zahlen. Auf acht Milliarden Euro schätzt die Regierung die Gesamtsumme – das sind rund sechs Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung. Finanzexperten halten das für unbezahlbar. Eine neue Prozessflut scheint damit sicher.
Die Ingenieurin Ileanu Poenaru, hat lange in Deutschland gearbeitet, nun spricht sie wieder einmal mit ihrer Anwältin. Ein Grundstück ist ihr der Staat noch schuldig. Sie will auch das erkämpfen. Dass der rumänischen Regierung angesichts der völlig verfahrenen Entschädigungspraxis nun der Durchbruch gelingen wird, glaubt die 76-Jährige nicht mehr - nach ihrer langen Odyssee durch Amtsstuben, Kanzleien und Instanzen:
"Niemand wollte unser Problem bislang lösen. Die warten nur darauf, dass wir alle sterben und dann ist es alles ok."
"Ich werde dort nicht mehr hingehen. Ich habe wegen dieses Hauses so viele Demütigungen ertragen müssen, dass ich es einfach nicht mehr sehen will. Es würde mir das Herz zusammenschnüren und ein bitterer Geschmack läge auf meiner Zunge."
Folgen des jahrelangen Rechtsstreits: Gut 70 Prozesse führte Poenaru - für neun Wohnungen. Vielen anderen Alteigentümern geht es ähnlich, auch sie müssen sich durch die Instanzen klagen, obwohl ihnen laut Gesetz die vollständige Rückgabe oder eine Entschädigung zusteht. Doch der Staat selbst hatte nach der Wende ihr Eigentum an neue Besitzer verkauft. Das wurde oft mit sozialen Härtefällen begründet, tatsächlich profitierten auch viele Politiker von der großzügigen Regelung: Wertvolle Wohnungen wurden zu Spottpreisen verkauft. Neue und alte Besitzer streiten nun darum, wer mehr Anrecht auf das Eigentum hat. Die Gesetzgebung kann hier sehr weit ausgelegt werden, sagt die Politologin Suzana Dobre. Sie hat viele Fälle untersucht:
"Am Bukarester Gericht sind in derselben Kammer völlig gegensätzliche Urteile gefällt worden, obwohl die Klagen ähnlich waren. Zwei der Richter dort waren für die Rückgabe und haben das Gesetz entsprechend interpretiert. Zwei andere Richter waren gegen die Rückgabe. Damit hängt es also vom Glück ab, an welchen Richter man gerät."
Deshalb sind viele Alteigentümer vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Rund 3000 Fälle müssen entschieden werden. Auch Ileanu Poenaru hat in Straßburg geklagt, weil sie sich von den Behörden zu Hause betrogen fühlt:
"Wer sich vorgestellt hat, dass er einen Rückgabe-Antrag beim Bürgermeisteramt stellt und dann eine gütliche Lösung findet, lag schrecklich daneben. Es ging nicht anders, man musste vor Gericht ziehen. Viele können sich das aber gar nicht finanziell leisten. Oder sie haben sich nicht mehr gewehrt, weil sie zu alt sind. Genau darauf setzt doch Genosse Staat."
Der Straßburger Gerichtshof hat die Notbremse gezogen: Bukarest soll die vertrackte Rechtslage korrigieren. Ein erster Gesetzentwurf sieht für die Rückgabe jetzt strenge Fristen vor. Kann das Eigentum nicht zurückgegeben werden, sollen andere staatliche Grundstücke und Immobilien angeboten werden. Staatssekretär George Baesu, Chef der rumänischen Treuhandgesellschaft ANRP, hofft, dass damit endlich eine zügige Entschädigung möglich wird:
"Sie fragen, woher die Objekte jetzt kommen' Die Ministerien und Lokalbehörden haben schon immer darüber verfügt. Doch jetzt gibt es einen energischen politischen Willen, sie einzusetzen und einen entschlossenen Premier, der jung ist und der nicht will, dass seine gesamte politische Karriere von den Problemen der Rückgabe geprägt wird."
Experten bezweifeln, dass die Regierung die Sache beschleunigen kann. Seit Jahren weigern sich die Behörden, eine Liste ihrer Immobilien und Grundstücke zu erstellen. Sie wollen nichts verlieren. Gelingt die Rückgabe von Immobilien aber nicht, muss Bukarest Entschädigungen zahlen. Auf acht Milliarden Euro schätzt die Regierung die Gesamtsumme – das sind rund sechs Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung. Finanzexperten halten das für unbezahlbar. Eine neue Prozessflut scheint damit sicher.
Die Ingenieurin Ileanu Poenaru, hat lange in Deutschland gearbeitet, nun spricht sie wieder einmal mit ihrer Anwältin. Ein Grundstück ist ihr der Staat noch schuldig. Sie will auch das erkämpfen. Dass der rumänischen Regierung angesichts der völlig verfahrenen Entschädigungspraxis nun der Durchbruch gelingen wird, glaubt die 76-Jährige nicht mehr - nach ihrer langen Odyssee durch Amtsstuben, Kanzleien und Instanzen:
"Niemand wollte unser Problem bislang lösen. Die warten nur darauf, dass wir alle sterben und dann ist es alles ok."