Dies geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Politikerin Bünger hervor. Insgesamt waren demnach Ende Juni knapp 25.000 Menschen im Ausländerzentralregister aufgeführt, für die ein anderes EU-Mitglied zuständig wäre. Das Ministerium machte keine Angaben dazu, warum in der Mehrheit der Fälle keine Ausreisepflicht bestand.
Nach dem Dublin-Verfahren ist in der Regel das EU-Land für ein Asylverfahren zuständig, in das jemand zuerst eingereist ist. Seit dem islamistisch motivierten Anschlag von Solingen wird verstärkt über Dublin diskutiert. Die Rückführung des mutmaßlichen Attentäters nach Bulgarien war gescheitert.
Diese Nachricht wurde am 06.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.