"Obwohl der Runde Tisch keine parlamentarische oder Regierungsfunktion ausüben kann, will er sich mit Vorschlägen zur Überwindung der Krise an die Öffentlichkeit wenden. Er fordert von der Volkskammer und der Regierung, rechtzeitig vor wichtigen rechts-, wirtschafts- und finanzpolitischen Entscheidungen informiert und einbezogen zu werden. Er versteht sich als Bestandteil der öffentlichen Kontrolle in unserm Land. Geplant ist, seine Tätigkeit bis zur Durchführung freier, demokratischer und geheimer Wahlen fortzusetzen. Und – wie gesagt – zur Wahl, zum Wahltermin ist empfohlen worden, mehrheitlich mit 22 Stimmen dafür, keine Gegenstimme, aber 11 Enthaltungen, als Termin den 6. Mai 1990 zu nehmen. Die Teilnehmer des Runden Tisches stimmen überein, dass sofort mit der Erarbeitung des Entwurfs einer neuen Verfassung begonnen werden muss. Die Teilnehmer des Runden Tisches nehmen das Angebot zur Mitwirkung an einem entsprechenden Volkskammerausschuss zur Kenntnis und bestimmen eigenständig ihre Mitarbeit."
Runder Tisch
"Bestandteil der öffentlichen Kontrolle"
7. Dezember 1989. Der Zentrale Runde Tisch konstituiert sich in Ost-Berlin.