Wenn ein Unternehmen coronabedingt vorübergehend den Betrieb einstellen musste, kann es Anspruch darauf haben, vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden. Das haben gestern die neun ARD-Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio beschlossen. Welche Corona-Rabatt-Regeln ab jetzt gelten, erklärt Christian Gärtner, der Sprecher des Beitragsservices:
"Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls können eine Freistellung beantragen, wenn eine Betriebsstätte auf Grund einer behördlichen Anordnung mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate geschlossen war."
Bisher galt eine dreimonatige Schließzeit nur für Saisonbetriebe wie Eisdielen oder Pensionen als Grund, sich befreien zu lassen – und auch nur, wenn vorher ein Antrag gestellt wurde. Jetzt ist auch eine rückwirkende Beantragung möglich.
Kritik des Hotelverbands
Dem Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland, Markus Luthe, geht das alles trotzdem nicht weit genug – weil es seiner Einschätzung nach kaum ein Unternehmen geben dürfte, das die Regeln überhaupt erfüllt; das also zum Beispiel über den kompletten Zeitraum von Anfang April bis Ende Juni offiziell verordnet nicht öffnen durfte.
"Wir reden hier von einer Branche, denen die Umsätze komplett weggebrochen sind, die keine Einnahmen mehr haben. Und auf der anderen Seite reden wir von Rundfunkanstalten, die einen gesetzlich gesicherten Anspruch haben, dass ihre Verluste gedeckt werden, die aufgelaufen sind. Von allen Wirtschaftsteilnehmern wird erwartet, dass man sich trifft, dass man miteinander eine Lösung findet, wie wir alle gemeinschaftlich durch diese schwere Zeit kommen. Und da stößt es einer Branche natürlich auf, wenn ein anderer Teilnehmer hier auf der Maximalposition behaart und sagt: Also bei uns auf gar keinen Fall Einbuße, wir ziehen unsere Maximalforderungen hier durch. Dafür hat man in der Hotellerie kein Verständnis."
Bereits existierende Regeln können helfen
Bei den Rundfunkanstalten ist hinter den Kulissen zu hören, dass man sich an den bestehenden Staatsvertrag halten müsse und sich nicht einfach komplett neue Rabattregeln ausdenken könne. Offiziell äußern wollen sich ARD, ZDF und das Deutschlandradio nicht. Sie verweisen auf den Beitragsservice. Und dessen Sprecher macht darauf aufmerksam, dass es für alle, die die Corona-Regeln nicht erfüllen, zumindest eine zeitliche Entlastung geben kann.
"Beitragszahler, die aufgrund der Coronakrise in Zahlungsschwierigkeiten geraten, haben darüber hinaus die Möglichkeit, mit dem Beitragsservice Zahlungserleichterungen, wie beispielsweise eine Ratenzahlung oder eine Stundung der ausstehenden Beiträge zu vereinbaren."
Das gilt auch für Privatpersonen, für die ansonsten keine Corona-Sonderregelungen greifen, sagt Christian Gärtner: "Für Privatpersonen gelten die existierenden Regelungen. Beim Bezug von Sozialleistungen ist auch da eine Befreiung möglich."
Wer also coronabedingt zum Beispiel als Freiberuflerin viele Aufträge verloren hat und deswegen jetzt Arbeitslosengeld II bezieht, umgangssprachlich Hartz IV, kann sich auch von den monatlich 17,50 Euro Rundfunkbeitrag befreien lassen. Wie viel geringer die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag coronabedingt ausfallen werden, das lässt sich aktuell noch nicht abschätzen. Der Beitragsservice will dazu im Sommer eine Prognose abgeben.