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Medienstaatsvertrag nach Schlesinger
"Wir brauchen wirkungsvolle Kontrollgremien"

Was sollen und dürfen Medien wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk? Das regelt der neue Medienstaatsvertrag, über den die Landtage zum Jahreswechsel abstimmen sollen. Seit der RBB-Affäre gibt es Forderungen nach Änderungen. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei in Sachsen, sieht dafür vorerst aber keinen Anlass.

Text: Pia Behme | Oliver Schenk im Gespräch mit Sebastian Wellendorf |
Das beleuchtete Logo des Senders Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ist an der Fassade am Sitz des Senders an der Masurenallee angebracht
Seit der RBB-Affäre sind die Rufe nach Reformen bei den Öffentlich-Rechtlichen lauter geworden. (picture alliance / dpa / Carsten Koall)
Bereits vor der Schlesinger-Affäre war Veränderung geplant: Der neue Medienstaatsvertrag soll den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender schärfen. Zum Jahreswechsel sollen die Abgeordneten der 16 Landesparlamente über den Entwurf für das Regelwerk abstimmen. Aus einigen Bundesländern kam allerdings die Forderung, Änderungen einzuarbeiten, die sich aus dem Fall Schlesinger ergeben.
Insbesondere die CDU-Fraktionen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sehen noch Anpassungsbedarf. Im Vorfeld der Sitzung der Rundfunkkommission (am 21. und 22 September) sagte Markus Kurze, parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt, dem Nachrichtenportal medienpolitik.net: "Ich hoffe, dass man dabei doch einige Vorschläge berücksichtigt wird, wie zum Beispiel die Landesrechnungshöfe stärker mit der Kontrolle der Anstalten zu beauftragen."
Die Positionen der CDU-Fraktionen werden besonders beobachtet, da Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff 2020 nicht über die Beitragserhöhung abstimmen ließ, weil er keine Mehrheit im Landtag sah. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer dagegen ünterstützte damals die Pläne. Beide gehören zur CDU.

Stärkere Aufsichtsgremien

Eine bessere Aufsicht der Rundfunkanstalten fordert auch Andreas Nowak, medienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag. Die anstaltsnahe Organisation der Aufsichtsgremien müsse verändert werden.
Eine Stärkung der Aufsichtsgremien ist bereits im aktuellen Entwurf zum 3. Medienstaatsvertrag vorgesehen. "Das hat sich nochmal über die letzten Wochen und Monate auch als richtig erwiesen", sagte Oliver Schenk, Chef der Sächsischen Staatskanzlei (CDU) und führender Medienpolitiker seiner Regierung, nun im Interview mit dem Deutschlandfunk.
"Wir brauchen wirkungsvolle Kontrollgremien. Gremien, die auch die Intendanz, die den Sender auch tatsächlich kontrollieren. Dazu müssen sie an vielen Stellen gestärkt werden. Wir sind der Meinung, wir brauchen unabhängige Gremienbüros, die auch die notwendige personelle Besetzung und das nötige Know-how haben."

Schenk: "Wir waren uns heute einig"

Laut Nowak ist noch nicht klar, ob seine Fraktion dem Entwurf im Sächsischen Landtag zustimmen wird. Er habe die Stimmung am zweiten Tag der Rundfunkkommissionssitzung anders wahrgenommen, so Schenk: "Wir waren uns sehr einig heute, dass wir jetzt diesen dritten Medienänderungsstaatsvertrag gemeinsam durch unsere Landesparlamente bringen wollen."

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Konsequenzen aus dem Fall Schlesinger sollten zunächst die Intendantinnen und Intendanten ziehen, so Schenk. Diese wollten jetzt selbst nachbessern. "Wir haben ausdrücklich festgehalten, dass wir dazu einen Bericht erwarten."
Einen Gehaltsdeckel für die Intendantinnen und Intendanten - wie von Nowak gefordert - sieht Schenk in der Verantwortung der Gremien. "Ich möchte diese Gremien stärken. Ich möchte, dass die Verantwortung dort wahrgenommen wird, wo sie wahrgenommen werden soll. Und ich bin kein Freund davon, dass die Politik das abschließend regelt."