
Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft in Moskau mit. Zur Begründung hieß es, dass die Denkfabrik in Berlin die Innen- und Außenpolitik der russischen Staatsmacht diskreditiere. - Die Einstufung als unerwünschte ausländische Organisation kommt einem Betätigungsverbot in Russland gleich. Für Russen kann eine Kooperation mit solchen Organisationen strafbar sein. Die russische Justiz hat in den vergangenen Jahren vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs unter anderem fast alle politischen Stiftungen deutscher Parteien als unerwünscht eingestuft.
Die DGAP bietet nach eigenen Angaben seit 70 Jahren eine Plattform für außen- und sicherheitspolitische Analysen und strategische Debatten.
Diese Nachricht wurde am 21.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.