Ein Privileg gilt in unserer Umgangssprache als etwas Erstrebenswertes. Manche Menschen fühlen sich privilegiert, an einem besonders schönen Ort zu leben oder im Beruf eine herausgehobene Position zu bekleiden.
Der Wortbedeutung nach ist ein Privileg ein Sonderrecht, das einem Einzelnen oder einer Gruppe vorbehalten ist. Im Mittelalter erhielten einige Städte Handelsprivilegien für bestimmte Waren oder Regionen. Und bis vor 100 Jahren hatte der Adel in Deutschland eine rechtliche Sonderstellung, also Privilegien.
Gleiches Recht für alle
Im modernen Rechtsstaat gilt hingegen, dass jeder Mensch mit denselben Rechten ausgestattet ist – etwa mit den Grundrechten der ersten 19 Verfassungsartikel in Deutschland – und niemand bevorzugt wird. Ein Prinzip, das durch die Verleihung von Privilegien außer Kraft gesetzt würde.
Deshalb führt der Begriff des "Impfprivilegien" für Menschen mit einer Corona-Schutzimpfung in die Irre. Das Prinzip der Rechtsgleichheit gilt nämlich auch in der jetzigen Pandemie und auch wenn Grundrechte – zeitlich befristet und mit dem Ziel des Bevölkerungsschutzes – eingeschränkt werden.
Kein Sonderrecht - sondern Grundrechte
Sollte von einer geimpften Person keine Infektionsgefahr mehr ausgehen, wäre eine Grundrechtseinschränkung schwieriger zu rechtfertigen und diese müsste unter Umständen zurückgenommen werden. Dann ginge es aber nicht darum, jemandem ein Sonderrecht zuzusprechen, sondern den ursprünglichen Rechtszustand wiederherzustellen. Selbst wenn dies nur auf eine bestimmte Gruppe zutrifft, so hätte diese Gruppe keine zusätzlichen Rechte.