Wenn Medien über den Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion berichten, nennen sie ihn gerne „Oppositionsführer“. Dabei führt er gar nicht die Opposition, sondern nur seine eigene Fraktion. Diese Bezeichnung ist irreführend, auch weil sich die Union besonders von den beiden anderen Oppositionsparteien AfD und Die Linke abgrenzen will. Die Parteien in der Opposition betreiben also gar keine gemeinsame Politik.
Kein Begriff aus dem Grundgesetz
Den Begriff „Oppositionsführer“ gibt es offiziell nicht. Er taucht weder im Grundgesetz noch in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags auf, nur in der Verfassung von Schleswig-Holstein. Er ist vermutlich aus Regierungssystemen wie dem britischen abgeleitet, wo der oder die Oppositionsführerin besondere Rechte hat oder besser bezahlt wird.
Sagen & Meinen - Der Sprachcheck
Viel zu oft setzen sich fragwürdige Begriffe und Euphemismen in Medien fest, zum Beispiel das „Gute-Kita-Gesetz“, das „Familiendrama“ oder der „Lockdown“. Solche Formulierungen hinterfragen wir in der Reihe „Sagen & Meinen – der Sprachcheck“
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Besser: Vorsitzender der größten Oppositionsfraktion
Wo es wie in autoritär regierten Ländern keine institutionalisierte Opposition gibt, werden auch außerparlamentarische Personen als Oppositionsführer bezeichnet, etwa in Russland Alexej Nawalny. In diesem übertragenen Sinne ist eine solche Bezeichnung auch okay, für den Chef oder die Chefin einer Bundestagsfraktion geht der Begriff aber zu weit.
Medien können ihn einfach vermeiden, indem sie stattdessen vom Vorsitzenden der größten Oppositionsfraktion sprechen.
Medien können ihn einfach vermeiden, indem sie stattdessen vom Vorsitzenden der größten Oppositionsfraktion sprechen.