Wenn Medien über Unfälle, Anschläge und Naturkatastrophen berichten, teilen sie die Opfer üblicherweise in vier Kategorien ein: in Getötete sowie in leicht, schwer und lebensgefährlich Verletzte. Dabei berufen sie sich auf Polizeistellen und Rettungsdienste. Sie erklären aber selten, was die Kategorien eigentlich bedeuten.
Eine klare Regel gibt es nicht, die Faustregel aber lautet: Wer ins Krankenhaus muss, gilt als schwer verletzt – also zum Beispiel mit Knochenbruch oder Gehirnerschütterung. Wer ambulant am Unfallort behandelt wird, gilt als leicht verletzt – etwa mit kleinen Wunden oder Prellungen.
Angaben nicht immer zuverlässig
Entschieden wird das oft von Polizei und Rettungskräften am Unfallort – teils nach Anschein, was am dringlichsten aussieht. Wenn eine innere Verletzung erst nicht erkannt wird, kann auch jemand als leicht verletzt bezeichnet werden, der eigentlich ins Krankenhaus müsste.
Weil Medien oft früh über solche Ereignisse berichten, sind die Angaben also noch nicht zuverlässig. Sie sind es erst, wenn sie später in amtlichen Statistiken auftauchen.
Für Medienberichte über aktuelle Ereignisse aber hilft die Faustregel: Schwerverletzte waren zumindest kurz im Krankenhaus, Leichtverletzte nicht. Ob jemand in einer Pressemitteilung sogar als lebensgefährlich verletzt bezeichnet wird, entscheidet die Polizei ebenfalls nach Anschein.