Sagen & Meinen
Warum Entscheidungs- und Widerspruchslösung unpassende Begriffe sind

Beim Thema Organspende wird immer wieder über die geltende "Entscheidungslösung" und die alternative "Widerspruchslösung" diskutiert. Hier von "Lösungen" zu sprechen sei beschönigend, meint Stefan Fries. Medien sollten andere Begriffe verwenden.

Ein Kommentar von Stefan Fries |
Ein Mann füllt einen Organspendeausweis aus
In Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungs- oder Zustimmungslösung: Organe einer verstorbenen Person dürfen nur dann entnommen werden, wenn diese zuvor, mit einem Organspendeausweis, zugestimmt hat. (IMAGO / Bihlmayerfotografie / Michael Bihlmayer)
In der Debatte darüber, mehr Organspender zu gewinnen, geht es um verschiedene Modelle. Eins sieht vor, dass alle Menschen automatisch erst mal als Spender gelten, sofern sie nicht widersprechen. Das wird als Widerspruchslösung bezeichnet.
Im Moment gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung - das heißt, Organe und Gewebe dürfen nach dem Tod nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat.
Alle Modelle werden - auch offiziell - als Lösung bezeichnet. Dabei bleibt offen, ob das Problem, dass es zu wenig Organspender gibt, damit tatsächlich gelöst wird. Zumal nach früheren verfügbaren Daten weder das eine noch das andere tatsächlich das Problem löst.
Der Begriff „Lösung“ beschönigt. Medien sollten daher passender von einer Widerspruchs- oder Zustimmungsregelung sprechen.