Hintergrund ist eine Änderung beim Streamingdienst Prime Video, die vor einem Jahr in Kraft trat. Seither wird dort mehr Werbung ausgespielt. Die Kunden wurden nicht um Zustimmung zu der Vertragsanpassung gebeten. Sie hatten lediglich die Möglichkeit, für knapp drei Euro mehr im Monat weiterhin werbefrei zu streamen.
Die Verbraucherschützer werteten dieses Vorgehen von Amazon als unzulässige Vertragsanpassung und fordern eine Erstattung der zusätzlichen Zahlungen. In das Klageregister eintragen kann sich jeder, der sein Prime-Abo vor dem 5. Februar 2024 abgeschlossen hat.
Diese Nachricht wurde am 30.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.