Wie die Verbraucherzentrale Sachsen weiter mitteilte, ist eine Registrierung weiterhin möglich. Der Klage könnten sich Kunden anschließen, die vor dem 5. Februar ein sogenanntes Amazon-Prime-Abo abgeschlossen haben.
Amazon verlangt neuerdings drei Euro zusätzlich pro Monat, andernfalls wird Werbung gezeigt. Nach Ansicht der Verbraucherschützer handelt es sich um eine wesentliche Vertragsänderung und bedarf der Zustimmung der Kunden. Amazon weist das zurück und erklärt, alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt zu haben.
Diese Nachricht wurde am 07.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.