Peter Gauweiler trägt einen buschigen, weißen Schnurrbart. Und der zuckte vor Vergnügen, als Richter Guido Kotschy heute das Urteil gegen die Deutsche Bank verkündete.
Denn das OLG München entschied: der Anspruch der Kirchgruppe ist berechtigt - die Deutsche Bank muss Schadenersatz zahlen. Ein posthumer Erfolg für den verstorbenen Leo Kirch und für Klägeranwalt Gauweiler:
"Es ist ein großer Teilsieg. Das geht in seinem Umfang weit über das hinaus, was ursprünglich von allen Prozessbeteiligten erwartet worden war. Das Gericht hat die Klage bezüglich ihrer Begründung und der Kausalität in vollem Umfang bestätigt."
Kausalität, das bedeutet: Es besteht ein Zusammenhang zwischen der Pleite des Kirch-Imperiums vor zehn Jahren und einem Interview des damaligen Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer. Der hatte Anfang 2002 im Bloomberg-TV-Gespräch gesagt, man höre ja, dass der Finanzsektor nicht bereit sei, Leo Kirch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen." Kurz darauf ging Leo Kirchs Mediengruppe tatsächlich pleite, weil er keine neuen Kredite mehr bekam. Die Frage: hatte das mit dem Interview zu tun? Das Gericht sagte heute: ja. Und Breuer habe vorsätzlich gehandelt. Ein weiterer Schlag für die Deutsche Bank, räumte Peter Heckel ein, der Verteidiger von Rolf Breuer:
"Wie sie wissen, gibt es in einem langjährigen Rechtsstreit immer wieder Rückschläge. Der heutige Tag ist ohne Zweifel ein Rückschlag. Andererseits ist das nicht das Ende des Verfahrens."
Denn jetzt folgt erst der entscheidende Teil: wie viel muss die Deutsche Bank an die Kirch-Erben zahlen? Theoretisch kann die Summe zwischen 200 Millionen Euro und 1,5 Milliarden liegen. Der vorsitzende Richter hatte vor Monaten schon mal einen vergleich bei rund 800 Millionen vorgeschlagen. Den hat die Deutsche Bank ausgeschlagen. Jetzt mag es einige geben, die sich darüber ärgern, weil es jetzt teurer werden könnte. Peter Gauweiler jedenfalls geht von einer Milliardensumme aus. Wenn er das Urteil betrachte:
"Dann bewegen wir uns schon in einem Bereich, der nennenswert ist. Allein der Klageantrag hier war ja zwei Milliarden. Der Klageantrag im Printverfahren war eine Milliarde."
Doch das muss noch nichts heißen. Denn der vorsitzende Richter Guido Kotschy hat nur ein Teilgrund-Urteil gefällt. Das heißt, er hat den grundsätzlichen Anspruch der Kläger festgestellt. Die Höhe allerdings wird Kotschy im Haupturteil festlegen. Wahrscheinlich erst Mitte bis Ende nächsten Jahres. Und zwar mithilfe zweier Gutachter, die berechnen sollen, wie hoch der Schaden tatsächlich war. Also vor allem, wie viel Leo Kirch für die Aktien seines Unternehmens hätte erzielen können, wenn das ominöse Breuer-Interview nicht gewesen wäre. Wer diese Gutachten erstellt, entscheidet der Richter, allerdings, so Deutsche-Bank-Anwalt Heckel:
"Die Parteien sind um Vorschläge gebeten worden für Namen von Gutachtern. Das Gericht wird dann darüber zu befinden haben, welche Gutachter ausgewählt werden."
Und außerdem will die Deutsche Bank dem Vernehmen nach gegen den heutigen Urteilsspruch juristisch vorgehen. Allerdings kann sie dabei keine Revision einzulegen. Denn der Richter hat in seinem Urteil keine Revision zugelassen. Die Deutsche Bank könnte stattdessen eine sogenannte Nichtzulassungbeschwerde einreichen. Beim Bundesgerichtshof.
Peter Gauweiler, der Anwalt der Kirch-Gruppe, rät der Gegenseite davon ab.
"95 Prozent aller Nichtzulassungsbeschwerden beim BGH sind erfolglos. Das werden die Kollegen von der Gegenseite einzuordnen wissen."
Und da zuckte erneut der weiße Schnurrbart des Peter Gauweiler. Schade, so ein Anwaltkollege, dass der alte Leo Kirch diesen Tag nicht mehr erleben durfte. Kirch starb letztes Jahr – wenige Monate nach seinem Auftritt vor Gericht als Zeuge gegen die Deutsche Bank.
Denn das OLG München entschied: der Anspruch der Kirchgruppe ist berechtigt - die Deutsche Bank muss Schadenersatz zahlen. Ein posthumer Erfolg für den verstorbenen Leo Kirch und für Klägeranwalt Gauweiler:
"Es ist ein großer Teilsieg. Das geht in seinem Umfang weit über das hinaus, was ursprünglich von allen Prozessbeteiligten erwartet worden war. Das Gericht hat die Klage bezüglich ihrer Begründung und der Kausalität in vollem Umfang bestätigt."
Kausalität, das bedeutet: Es besteht ein Zusammenhang zwischen der Pleite des Kirch-Imperiums vor zehn Jahren und einem Interview des damaligen Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer. Der hatte Anfang 2002 im Bloomberg-TV-Gespräch gesagt, man höre ja, dass der Finanzsektor nicht bereit sei, Leo Kirch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen." Kurz darauf ging Leo Kirchs Mediengruppe tatsächlich pleite, weil er keine neuen Kredite mehr bekam. Die Frage: hatte das mit dem Interview zu tun? Das Gericht sagte heute: ja. Und Breuer habe vorsätzlich gehandelt. Ein weiterer Schlag für die Deutsche Bank, räumte Peter Heckel ein, der Verteidiger von Rolf Breuer:
"Wie sie wissen, gibt es in einem langjährigen Rechtsstreit immer wieder Rückschläge. Der heutige Tag ist ohne Zweifel ein Rückschlag. Andererseits ist das nicht das Ende des Verfahrens."
Denn jetzt folgt erst der entscheidende Teil: wie viel muss die Deutsche Bank an die Kirch-Erben zahlen? Theoretisch kann die Summe zwischen 200 Millionen Euro und 1,5 Milliarden liegen. Der vorsitzende Richter hatte vor Monaten schon mal einen vergleich bei rund 800 Millionen vorgeschlagen. Den hat die Deutsche Bank ausgeschlagen. Jetzt mag es einige geben, die sich darüber ärgern, weil es jetzt teurer werden könnte. Peter Gauweiler jedenfalls geht von einer Milliardensumme aus. Wenn er das Urteil betrachte:
"Dann bewegen wir uns schon in einem Bereich, der nennenswert ist. Allein der Klageantrag hier war ja zwei Milliarden. Der Klageantrag im Printverfahren war eine Milliarde."
Doch das muss noch nichts heißen. Denn der vorsitzende Richter Guido Kotschy hat nur ein Teilgrund-Urteil gefällt. Das heißt, er hat den grundsätzlichen Anspruch der Kläger festgestellt. Die Höhe allerdings wird Kotschy im Haupturteil festlegen. Wahrscheinlich erst Mitte bis Ende nächsten Jahres. Und zwar mithilfe zweier Gutachter, die berechnen sollen, wie hoch der Schaden tatsächlich war. Also vor allem, wie viel Leo Kirch für die Aktien seines Unternehmens hätte erzielen können, wenn das ominöse Breuer-Interview nicht gewesen wäre. Wer diese Gutachten erstellt, entscheidet der Richter, allerdings, so Deutsche-Bank-Anwalt Heckel:
"Die Parteien sind um Vorschläge gebeten worden für Namen von Gutachtern. Das Gericht wird dann darüber zu befinden haben, welche Gutachter ausgewählt werden."
Und außerdem will die Deutsche Bank dem Vernehmen nach gegen den heutigen Urteilsspruch juristisch vorgehen. Allerdings kann sie dabei keine Revision einzulegen. Denn der Richter hat in seinem Urteil keine Revision zugelassen. Die Deutsche Bank könnte stattdessen eine sogenannte Nichtzulassungbeschwerde einreichen. Beim Bundesgerichtshof.
Peter Gauweiler, der Anwalt der Kirch-Gruppe, rät der Gegenseite davon ab.
"95 Prozent aller Nichtzulassungsbeschwerden beim BGH sind erfolglos. Das werden die Kollegen von der Gegenseite einzuordnen wissen."
Und da zuckte erneut der weiße Schnurrbart des Peter Gauweiler. Schade, so ein Anwaltkollege, dass der alte Leo Kirch diesen Tag nicht mehr erleben durfte. Kirch starb letztes Jahr – wenige Monate nach seinem Auftritt vor Gericht als Zeuge gegen die Deutsche Bank.