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Schadenersatz zugesprochen
Weiterer juristischer Erfolg für Kachelmann

Jenseits der persönlichen Betroffenheiten hat der Fall Kachelmann auch die Öffentlichkeit erbeben lassen. Der ehemalige Wettermoderator der ARD führt seit seinem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung an mehreren Fronten einen juristischen Feldzug. Nun hat er einen weiteren Erfolg errungen.

    Der Wettermoderator Jörg Kachelmann steht am 28.09.2016 im Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main (Hessen).
    Der Wettermoderator Kachelmann im OLG Frankfurt. (dpa / picture alliance / Frank Rumpenhorst)
    Jörg Kachelmann bekommt Schadenersatz von der Frau, die ihn einst der Vergewaltigung beschuldigt hatte. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte die Ex-Geliebte zur Zahlung von mehr als 7.000 Euro plus Zinsen. Die Kammer sei davon überzeugt, dass sie Kachelmann "vorsätzlich, wahrheitswidrig der Vergewaltigung bezichtigte", hieß es in der Urteilsbegründung. Das Landgericht Frankfurt hatte noch in erster Instanz einen Anspruch des Wettermoderators verneint.
    Kachelmann hatte die Journalistin Claudia D. auf Erstattung für Gutachten verklagt, mit deren Hilfe sich der TV-Moderator im Strafprozess erfolgreich gegen ihren Vergewaltigungsvorwurf verteidigt hatte. Das Landgericht Mannheim hatte den heute 58-Jährigen im Mai 2011 von dem Vorwurf freigesprochen.
    Verletzungen selbst beigebracht
    Im Zivilverfahren musste Kachelmann nachweisen, dass seine Ex-Geliebte ihn falsch beschuldigt hat. Ein gerichtlich bestellter Rechtsmediziner hatte in einem Gutachten erklärt, dass viel dafür spreche, dass sich die Journalistin selbst die Verletzungen beigebracht habe.
    Claudia D. hatte im Februar 2010 der Polizei berichtet, sie sei von ihrem damaligen Freund vergewaltigt worden. Der Wettermoderator wurde dann im März 2010 nach der Rückkehr aus Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen und kam anschließend in Untersuchungshaft, er verlor seinen Job, seinen Ruf.
    "Ich bin sehr dankbar für dieses Urteil"
    Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hat er nach eigenen Worten sein "Vertrauen in die deutsche Justiz zurückbekommen". "Ich bin sehr dankbar für dieses Urteil", sagte er. Es stehe nun zweifelsfrei fest, dass er Opfer eines Verbrechens geworden sei, Opfer falscher Beschuldigungen. Nach dem Freispruch in Mannheim seien Restzweifel geblieben, "die Restzweifel wollte ich weghaben - und das ist jetzt weg." Falschbeschuldigungen dürften nicht straffrei bleiben. Eine erfundene Vergewaltigung sei eine Verhöhnung von echten Vergewaltigungsopfern und untergrabe deren Glaubwürdigkeit.
    Kachelmann führte weitere Gerichtsverfahren. Im Juli verurteilte das Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz die "Bild"-Zeitung zu 395.000 Euro Entschädigung wegen der Berichterstattung über den Prozess gegen ihn. Der Axel Springer Konzern kündigte daraufhin an, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. In der ersten Instanz hatte das Landgericht Köln die "Bild" zur Zahlung der Rekordsumme von 635.000 Euro Entschädigung verurteilt.