Deutschland hatte die Grenzwerte für mehrere Schwermetalle nicht umgesetzt, obwohl sie in einem EU-Gesetz festgeschrieben waren. Die Bundesregierung argumentierte, die deutschen Regeln seien besser für Kinder. Das sah der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) anders. Die Richter entschieden, dass Deutschland seinen Standpunkt nicht nachgewiesen habe.
Im Mai 2014 hatte die Bundesregierung damit schon vor dem EU-Gericht verloren und die Klage daraufhin vor den EuGH gebracht. Vertreter der Bundesregierung fühlten sich vom EU-Gericht falsch verstanden, die Richter hätten vorgelegte Daten nicht richtig interpretiert.
Gesundheitsgefährdende Schadstoffe: Antimon, Arsen und Quecksilber
Viele Spielwaren sind mit gesundheitsgefährdenden Schadstoffen belastet; einige sind unmittelbar gefährlich, andere wirken langfristig im Körper. Im vorliegenden Streit geht es um Antimon, Arsen und Quecksilber.
Antimon wird als krebserregend eingestuft. Es führt zu Hautreizungen, Magenkrämpfen und Durchfall. Antimon kann zum Beispiel in Spielzeug aus Polyester vorkommen und wird auch in Flammschutzmittel verwendet. Quecksilber kann indirekt das zentrale Nervensystem schädigen und schlimmstenfalls zum Tod führen. Es kommt in Neonröhren, Energiesparlampen und Batterien vor.Arsen kann Störungen des Nervensystems und Krebs verursachen. Es kommt in Metalllegierungen vor, in der chemischen Industrie und bei der Herstellung von Halbleitern zum Einsatz.