Der Jurist befürwortet eine Lösung nach Vorbild des Dopingopfer-Entschädigungsgesetzes: "Der Zusammenhang ist medizinisch begründbar; es hat eine Vergabe von Dopingmitteln stattgefunden, und dadurch sind gesundheitliche Schäden aufgetreten". Wenn man nach dieser Kausalität vorgehe, "dann braucht man auch kein neues Gesetz erlassen".
Hinweis: Das Gespräch können Sie bis mindestens 7. Februar 2012 als Audio-on-demand abrufen.
Hinweis: Das Gespräch können Sie bis mindestens 7. Februar 2012 als Audio-on-demand abrufen.