Auf der Homepage der Universität Düsseldorf wurde es gestern kommentarlos mitgeteilt: Die Prüfungskommission habe "nach eingehender Prüfung der Arbeit und Anhörung der Betroffenen" dem Rat der Philosophischen Fakultät empfohlen, sich in seiner nächsten ordentlichen Sitzung am 22. Januar 2013 "mit dem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Dissertation von Frau. Prof. Dr. Annette Schavan" zu befassen.
Man werde dem Rat die Frage vorlegen, "ob die von der Promotionskommission ermittelten Befunde als schwerwiegend genug betrachtet werden können, um das Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels zu eröffnen": Genau dieses habe die Promotionskommission ebenfalls empfohlen. Annette Schavan wollte sich dazu auf Anfrage nicht äußern; Kai Gehring, bildungspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, zeigte sich überrascht – und kritisierte die Universität Düsseldorf. Was bisher berichtet wurde, habe gezeigt, dass "der Fall Schavan offensichtlich kein Guttenberg II" sei, nun müsse darüber endlich Klarheit geschaffen werden:
"Ich fand das jetzt gestern auch überraschend, dass da jetzt wieder eine neue Etappe eröffnet wird, und dass da so scheibchenweise informiert wird. Also, ich finde das auch sehr skurril, wie die Universität das angeht, also dass da jetzt am 22. Januar erstmal wieder die Entscheidung getroffen wird, ob man das Aberkennungsverfahren einleitet, da hab ich dann wenig Verständnis für, weil es eben auch eine Bundesministerin ist, die als Hüterin für die wissenschaftliche Redlichkeit eine besondere Verantwortung hat, und deshalb braucht sie schnell Klarheit, die Universität muss schnell Klarheit schaffen, und wir müssen abwarten, ob sie ihren Doktortitel verliert und dass wird sie selber bewerten, und das müssen wir dann auch bewerten. Also ich glaube, dass eine Bundeswissenschaftsministerin ihren Doktortitel verliert, sie sehr schwer haltbar ist."
Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Ernst-Dieter Rossmann, teilt diese Kritik nicht, wonach die Universität nur "scheibchenweise" informieren und sich mit der Entscheidung zu viel Zeit nehmen würde. Jedes wissenschaftliche Verfahren, auch die Arbeit der Düsseldorfer Promotionskommission, unterliege doch, so Ernst-Dieter Rossmann, der Autonomie der Hochschulen:
"Wenn es dort um sorgfältige Prüfung geht, will ich hier nicht vom Grünen Tisch aus sagen, dass diese sorgfältige Prüfung schneller zu machen ist. Wir sollten uns von außen, zumal aus der Politik, nicht wissenschaftlicher, nicht wissenschaftsgeleiteter Kommentare enthalten. Das ist im Übrigen auch fair und zum Besten für die Ministerin."
Die Begründung für das Votum der Prüfungskommission wurde nicht mitgeteilt. Dass dieses Votum sogleich öffentlich gemacht wurde, ist ungewöhnlich. Julius Kohl, einer der Sprecher der Universität Düsseldorf, begründete das Vorgehen der Universität mit dem großen öffentlichen Interesse am Fall Annette Schavan. Wegen des negativen Votums habe man das Thema zur endgültigen Entscheidung ohnehin auf die Tagesordnung der nächsten Beratung des Fakultätsrats setzen müssen; wäre das Urteil der Promotionskommission nicht jetzt schon veröffentlicht worden, so Kohl, hätte der Eindruck entstehen können, die Universität wolle etwas verheimlichen. Zum Vergleich: Im Falle des - später dann entzogenen - Doktortitels der Europapolitikerin Silvana Koch-Mehrin hatte die Universität Heidelberg anders entschieden: Mit dem ausdrücklichen Verweis auf die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und auf den Schutz der Betroffenen hatte die Universität die Öffentlichkeit über Einzelheiten des Verfahrens erst informiert, nachdem das endgültige Urteil vorlag. Allein: Allgemeingültige, verbindliche Regeln gibt es nicht, jede Universität entscheidet für sich. Am 22. Januar wird der Philosophische Fakultätsrat der Uni Düsseldorf nun darüber beraten, ob ein Verfahren zum Entzug des Doktortitels von Annette Schavan eingeleitet wird. Sollte das geschehen, könnte die Untersuchung den Bundestagswahlkampf für längere Zeit begleiten, denn was der Promotionsausschuss bisher gemacht hat, war nur – eine "Vorprüfung".
Man werde dem Rat die Frage vorlegen, "ob die von der Promotionskommission ermittelten Befunde als schwerwiegend genug betrachtet werden können, um das Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels zu eröffnen": Genau dieses habe die Promotionskommission ebenfalls empfohlen. Annette Schavan wollte sich dazu auf Anfrage nicht äußern; Kai Gehring, bildungspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, zeigte sich überrascht – und kritisierte die Universität Düsseldorf. Was bisher berichtet wurde, habe gezeigt, dass "der Fall Schavan offensichtlich kein Guttenberg II" sei, nun müsse darüber endlich Klarheit geschaffen werden:
"Ich fand das jetzt gestern auch überraschend, dass da jetzt wieder eine neue Etappe eröffnet wird, und dass da so scheibchenweise informiert wird. Also, ich finde das auch sehr skurril, wie die Universität das angeht, also dass da jetzt am 22. Januar erstmal wieder die Entscheidung getroffen wird, ob man das Aberkennungsverfahren einleitet, da hab ich dann wenig Verständnis für, weil es eben auch eine Bundesministerin ist, die als Hüterin für die wissenschaftliche Redlichkeit eine besondere Verantwortung hat, und deshalb braucht sie schnell Klarheit, die Universität muss schnell Klarheit schaffen, und wir müssen abwarten, ob sie ihren Doktortitel verliert und dass wird sie selber bewerten, und das müssen wir dann auch bewerten. Also ich glaube, dass eine Bundeswissenschaftsministerin ihren Doktortitel verliert, sie sehr schwer haltbar ist."
Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Ernst-Dieter Rossmann, teilt diese Kritik nicht, wonach die Universität nur "scheibchenweise" informieren und sich mit der Entscheidung zu viel Zeit nehmen würde. Jedes wissenschaftliche Verfahren, auch die Arbeit der Düsseldorfer Promotionskommission, unterliege doch, so Ernst-Dieter Rossmann, der Autonomie der Hochschulen:
"Wenn es dort um sorgfältige Prüfung geht, will ich hier nicht vom Grünen Tisch aus sagen, dass diese sorgfältige Prüfung schneller zu machen ist. Wir sollten uns von außen, zumal aus der Politik, nicht wissenschaftlicher, nicht wissenschaftsgeleiteter Kommentare enthalten. Das ist im Übrigen auch fair und zum Besten für die Ministerin."
Die Begründung für das Votum der Prüfungskommission wurde nicht mitgeteilt. Dass dieses Votum sogleich öffentlich gemacht wurde, ist ungewöhnlich. Julius Kohl, einer der Sprecher der Universität Düsseldorf, begründete das Vorgehen der Universität mit dem großen öffentlichen Interesse am Fall Annette Schavan. Wegen des negativen Votums habe man das Thema zur endgültigen Entscheidung ohnehin auf die Tagesordnung der nächsten Beratung des Fakultätsrats setzen müssen; wäre das Urteil der Promotionskommission nicht jetzt schon veröffentlicht worden, so Kohl, hätte der Eindruck entstehen können, die Universität wolle etwas verheimlichen. Zum Vergleich: Im Falle des - später dann entzogenen - Doktortitels der Europapolitikerin Silvana Koch-Mehrin hatte die Universität Heidelberg anders entschieden: Mit dem ausdrücklichen Verweis auf die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und auf den Schutz der Betroffenen hatte die Universität die Öffentlichkeit über Einzelheiten des Verfahrens erst informiert, nachdem das endgültige Urteil vorlag. Allein: Allgemeingültige, verbindliche Regeln gibt es nicht, jede Universität entscheidet für sich. Am 22. Januar wird der Philosophische Fakultätsrat der Uni Düsseldorf nun darüber beraten, ob ein Verfahren zum Entzug des Doktortitels von Annette Schavan eingeleitet wird. Sollte das geschehen, könnte die Untersuchung den Bundestagswahlkampf für längere Zeit begleiten, denn was der Promotionsausschuss bisher gemacht hat, war nur – eine "Vorprüfung".