Zur Begründung hieß es, ein Parteiordnungsverfahren könne nur dann gerechtfertigt sein, wenn gegen Statuten oder Grundsätze der Partei verstoßen werde oder der Antragsgegner sich einer ehrlosen Handlung schuldig mache. Ein Verfahren wäre auch möglich, wenn der Antragsgegener die innerparteiliche Solidarität missachte. Dies lasse sich nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen, heißt es im Fall Schröder. Der Beschluss der Bezirksschiedskommission Hannover liegt dem Spiegel vor. Der dortige SPD-Bezirk teilte mit, die Entscheidung solle am Freitag veröffentlicht werden.
Berufung möglich
Einer der Antragsteller, der Berliner SPD-Politiker Mauer, sagte, die Schiedskommission scheine unwillens, den Sachverhalt vollständig aufzuklären und die fehlende Mitwirkung Schröders zu sanktionieren. Mauer und seine SPD-Abteilung hatten das Berufungsverfahren gegen Schröder zusammen mit sechs anderen Gliederungen angestrengt. Niedersachsens SPD-Chef Weil sagte der Deutschen Presse-Agentur, die rechtliche Einschätzung ändere nichts an der politischen Bewertung Schröders.
Schröder selbst zeigte sich zufrieden mit dem Beschluss. Die Schiedskommission habe juristisch solide und politisch konsequent entschieden, sagte er nach Informationen des Magazins "Stern".
Berufung ist möglich
Gegen die jetzt getroffene Entscheidung ist Berufung vor der SPD-Bundesschiedskommission in Berlin möglich. Wie die Deutsche Presse-Agentur schreibt, gilt es allerdings als eher unwahrscheinlich, dass eine weitere Berufung nach zwei Freisprüchen in den ersten Instanzen zugelassen würde.
Schröder steht in Teilen der SPD in der Kritik. Er gilt als Freund von Russlands Präsident Putin und war über Jahre für russische Energiekonzerne aktiv. Mit Blick auf Russlands Angriff auf die Ukraine erklärte Schröder zwar, es liege in der Verantwortung Russlands, den Krieg zu beenden. Allerdings dürften die Verbindungen zu Russland nicht komplett gekappt werden.
Diese Nachricht wurde am 02.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.