Noch ist es erst ein Entwurf, aber den Klimaschützern schwant nichts Gutes. Trotz möglicher neuer Vorschriften, die den Einbau von dreifach verglasten Fenstern vorschreiben oder eine bessere Isolierung von Kellerdecken - die Sorge gilt der neuen Energieeinsparverordnung, kurz EnEV 2012, welche die jetzt gültige EnEV von 2009 ablösen soll. Anfang Mai soll der Entwurf fertig sein. Doch, was bis jetzt durchsickert, bleibt weit hinter den Zielen zurück, die sich die Bundesregierung seit Langem in puncto Energieeinsparung und CO2-Verringerung verbindlich gesetzt hat, kritisiert Ulf Sieberg, Energieexperte des Naturschutzbundes NABU:
"Der Entwurf zur EnEV 2012 setzt keine verschärften Anreize, so wie ursprünglich mal im integrierten Klimakonzept der Bundesregierung vorgesehen war. Dort war eine Verschärfung um neuerlich 30 Prozent vorgesehen, das haben wir jetzt mit dem vorliegenden Entwurf nicht."
Sonst rede die Bundesregierung immer vom schlafenden Riesen Energieeffizienz, kritisiert Sieberg. Wenn es aber um die Umsetzung in konkrete Vorschriften gehe, mache sie bei der neuen Energieeinsparverordnung vor allem einen Kardinalfehler:
"Sie adressiert den Neubau, allerdings nicht den Altbestand. Wenn sie die von ihr gesteckten Klimaziele erreichen möchte, dann muss diese Energieeinsparverordnung auch Anforderungen an den Altbaubestand stellen."
Denn hier lässt sich der Energieverbrauch mit Investitionen in ein neues Dach, eine neue Fassadendämmung oder eine neue Heizung um bis zu 70 Prozent senken. Hinzu komme, dass auf die Gebäude 40 Prozent des gesamten deutschen Energieverbrauchs entfallen würden - entsprechend viel sei hier zu holen. Das aber scheitert aus Sicht des NABU an zwei Dingen.
Zum einen reichen die Fördermittel etwa der KfW-Sanierungsprogramme hinten und vorne nicht, zum Zweiten scheitere es am "Wenn-Dann"-Prinzip der Energieeinsparverordnungen: Wenn ein Hausbesitzer etwa neue Fenster einbaut, dann muss er solche Fenster verwenden, die die gerade gültige Energieeinsparverordnung einhalten. Diese "Wenn-Dann"-Regelung reicht aus Sicht von Ulf Sieberg aber nicht. Die deutschen Klima- und Energieeinsparziele ließen sich nur erreichen, wenn Hauseigentümer künftig verpflichtet werden, ihre Gebäude zu sanieren.
"Das heißt, die Hauseigentümer müssen eigenes Geld zur Sanierung in die Hand nehmen und wir können nicht freiwillig drauf warten, dass sie das tun. Sonst erreichen wir die Klimaziele nicht, sondern dazu müssen wir sie verpflichten. Und dann muss für diejenigen, die nicht in der Lage sind diese Investitionen zu tätigen, finanziell unter die Arme greifen."
Ein solcher Zwang zur energetischen Sanierung ist hoch umstritten, was das Bundesumweltministerium schon Ende Februar zu spüren bekam, als in Berlin schon einmal Gedankenspiele über strengere Auflagen für Hausbesitzer kursierten. Denn sie sind ein Eingriff in die Eigentumsrechte eines Hausbesitzers und könnten auch gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen, erklärt Gerold Happ von Haus & Grund, dem Dachverband der Haus- und Wohnungseigentümer:
"Wir halten einen Zwang zur energetischen Sanierung für kontraproduktiv. Entscheidend ist, dass den Eigentümern die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass sie sich freiwillig für eine Gebäudesanierung entscheiden. Das heißt, die Fördermittel müssen vorhanden sein, egal ob KfW oder steuerliche Förderung, das Mietrecht muss geändert werden für die Vermieter, das sind so die Voraussetzungen. Aber für eine weitere Verschärfung der Vorgaben sehen wir keinen Raum."
Und so wird es in kommenden Wochen noch ein Hauen und Stechen um die neue Energieeinsparverordnung geben – und zwar zunächst innerhalb der Bundesregierung. Bisher trägt der Entwurf nur die Handschrift des Bau- und des Wirtschafts-, nicht aber des Umweltministeriums. Doch die Rivalität dieser Ministerien untereinander ist auch so groß, dass offen ist, ob die neue EnEV 2012 dieses Jahr überhaupt noch verabschiedet werden kann.
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Sonst rede die Bundesregierung immer vom schlafenden Riesen Energieeffizienz, kritisiert Sieberg. Wenn es aber um die Umsetzung in konkrete Vorschriften gehe, mache sie bei der neuen Energieeinsparverordnung vor allem einen Kardinalfehler:
"Sie adressiert den Neubau, allerdings nicht den Altbestand. Wenn sie die von ihr gesteckten Klimaziele erreichen möchte, dann muss diese Energieeinsparverordnung auch Anforderungen an den Altbaubestand stellen."
Denn hier lässt sich der Energieverbrauch mit Investitionen in ein neues Dach, eine neue Fassadendämmung oder eine neue Heizung um bis zu 70 Prozent senken. Hinzu komme, dass auf die Gebäude 40 Prozent des gesamten deutschen Energieverbrauchs entfallen würden - entsprechend viel sei hier zu holen. Das aber scheitert aus Sicht des NABU an zwei Dingen.
Zum einen reichen die Fördermittel etwa der KfW-Sanierungsprogramme hinten und vorne nicht, zum Zweiten scheitere es am "Wenn-Dann"-Prinzip der Energieeinsparverordnungen: Wenn ein Hausbesitzer etwa neue Fenster einbaut, dann muss er solche Fenster verwenden, die die gerade gültige Energieeinsparverordnung einhalten. Diese "Wenn-Dann"-Regelung reicht aus Sicht von Ulf Sieberg aber nicht. Die deutschen Klima- und Energieeinsparziele ließen sich nur erreichen, wenn Hauseigentümer künftig verpflichtet werden, ihre Gebäude zu sanieren.
"Das heißt, die Hauseigentümer müssen eigenes Geld zur Sanierung in die Hand nehmen und wir können nicht freiwillig drauf warten, dass sie das tun. Sonst erreichen wir die Klimaziele nicht, sondern dazu müssen wir sie verpflichten. Und dann muss für diejenigen, die nicht in der Lage sind diese Investitionen zu tätigen, finanziell unter die Arme greifen."
Ein solcher Zwang zur energetischen Sanierung ist hoch umstritten, was das Bundesumweltministerium schon Ende Februar zu spüren bekam, als in Berlin schon einmal Gedankenspiele über strengere Auflagen für Hausbesitzer kursierten. Denn sie sind ein Eingriff in die Eigentumsrechte eines Hausbesitzers und könnten auch gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen, erklärt Gerold Happ von Haus & Grund, dem Dachverband der Haus- und Wohnungseigentümer:
"Wir halten einen Zwang zur energetischen Sanierung für kontraproduktiv. Entscheidend ist, dass den Eigentümern die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass sie sich freiwillig für eine Gebäudesanierung entscheiden. Das heißt, die Fördermittel müssen vorhanden sein, egal ob KfW oder steuerliche Förderung, das Mietrecht muss geändert werden für die Vermieter, das sind so die Voraussetzungen. Aber für eine weitere Verschärfung der Vorgaben sehen wir keinen Raum."
Und so wird es in kommenden Wochen noch ein Hauen und Stechen um die neue Energieeinsparverordnung geben – und zwar zunächst innerhalb der Bundesregierung. Bisher trägt der Entwurf nur die Handschrift des Bau- und des Wirtschafts-, nicht aber des Umweltministeriums. Doch die Rivalität dieser Ministerien untereinander ist auch so groß, dass offen ist, ob die neue EnEV 2012 dieses Jahr überhaupt noch verabschiedet werden kann.
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