Urteil
Schleswig-Holsteins Haushalt 2024 war verfassungswidrig

Der Haushalt des Landes Schleswig-Holstein für das vergangene Jahr war verfassungswidrig.

    Brüning in grau-schwarzer Robe und weißer Binde sitzt am Richtertisch und sagt etwas. dahinter eine Wand in verschiedenen Grautönen und Schwarz.
    Christoph Brüning, Präsident des schleswig-holsteinischen Landesverfassungsgerichts. (Frank Molter / dpa)
    Das entschied das Landesverfassungsgericht in Schleswig und begründete seine Entscheidung mit drei von der schwarz-grünen Landesregierung aufgenommenen Notkrediten. Zwar handele es sich bei der Sturmflut an der Ostseeküste 2023, dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine und auch bei der Corona-Pandemie jeweils um Notlagen, so das Gericht. Es fehle aber der kausale Zusammenhang zum Finanzbedarf des Landes. Zudem sei der Haushalt 2024 durch die Ereignisse nicht erheblich belastet worden.
    Laut dem vorläufigen Haushaltsabschluss finanzierte Schleswig-Holstein fast 500 Millionen Euro über die Notkredite. SPD und FDP hatten deswegen eine Normenkontrollklage eingereicht.
    Diese Nachricht wurde am 15.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.