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Öffentlicher Dienst
Schlichtung legt Einigungsempfehlung für Tarifstreit im Öffentlichen Dienst vor

Im Tarifkonflikt für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat die Schlichtungskommission einen Schiedsspruch vorgelegt.

    Ein Verdi-Plakat mit dem Text "Streik" hängt an einem Metallzaun.
    Die Gewerkschaften hatten zuletzt durch Warnstreiks den Druck erhöht. (dpa / Ralf Hirschberger)
    Wie die Tarifparteien mitteilten empfiehlt sie, den rund 2,5 Millionen Beschäftigten für 2023 einen steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleich von insgesamt 3.000 Euro zu zahlen. Zum 1. März 2024 sollen die Entgelte zunächst um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent erhöht werden. Die Vereinbarung soll rückwirkend zum Januar dieses Jahres für 24 Monate gelten. Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten die Schlichtung nach dem Scheitern ihrer Verhandlungen beantragt.
    Mit der Empfehlung der Kommission ist der Tarifstreit nicht beendet. Sie ist nur die Grundlage für die Fortsetzung der Verhandlungen, die am 22. April in Potsdam wiederaufgenommen werden sollen. Wenn dort keine Einigung erzielt wird, könnten die Gewerkschaften Verdi und Deutscher Beamtenbund eine Urabstimmung über unbefristete Streiks einleiten.
    Diese Nachricht wurde am 15.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.