Der Ministerrat bittet das Präsidium der Volkskammer, das Komitee für Volkskontrolle zu beauftragen, die Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit zu kontrollieren und die Kontrollergebnisse öffentlich zu machen.
Der Beschluss des Ministerrates vom 14.12.1989 über die Bildung des Nachrichtendienstes der DDR und des Verfassungsschutzes der DDR wird, soweit er die Bildung des Verfassungsschutzes betrifft, aufgehoben.
Es wird bis zum 6.5.1990 kein derartiges Amt gebildet. Notwendige Spezialaufgaben für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Neofaschismus werden vom Ministerium für Innere Angelegenheiten wahrgenommen. Dazu sind die personellen und materiell-technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Der Beschluss des Ministerrates vom 14.12.1989 über die Bildung des Nachrichtendienstes der DDR und des Verfassungsschutzes der DDR wird, soweit er die Bildung des Verfassungsschutzes betrifft, aufgehoben.
Es wird bis zum 6.5.1990 kein derartiges Amt gebildet. Notwendige Spezialaufgaben für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Neofaschismus werden vom Ministerium für Innere Angelegenheiten wahrgenommen. Dazu sind die personellen und materiell-technischen Voraussetzungen zu schaffen.