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Schneller schuldenfrei

2011 meldeten sich 100.000 Bürger als hoffnungslos überschuldet. Künftig sollen sie ihre Schulden binnen drei statt sechs Jahren anteilig abtragen dürfen und gelten dann als schuldenfrei: Doch der Gesetzentwurf stößt auf Kritik.

Von Annette Wilmes |
    "AWO Spree Wuhle, Schuldner- und Insolvenzberatung, Wilkening, guten Tag. Ja, in welchem Bezirk wohnen Sie denn? Friedrichshain-Kreuzberg, ja, das ist richtig, da sind wir zuständig. Bei uns ist es so, wir vergeben unsere Termine immer einmal in der Woche, mittwochs ab 9:30 Uhr, unter der Telefon-Nummer, die Sie eben ... ,
    ja, genau, mittwochs ab 9:30 Uhr.
    Ja, entweder diese Telefonnummer oder Sie kommen einfach her zu uns, mittwochs ab 9:30 Uhr ..."

    Schuldnerberatungsstelle der AWO, der Arbeiterwohlfahrt, in Berlin Kreuzberg. Sechs Teilzeitbeschäftigte arbeiten hier, Sozialpädagoginnen, ein Sozialwissenschaftler und vereidigter Dolmetscher für Türkisch, Kurdisch und Französisch, eine Rechtsanwalts-, Notars- und Verwaltungsangestellte, dazu eine Juristin - Susanne Wilkening.

    "... und dann kriegen Sie einen Termin für die laufende Woche.
    Ja, bringen Sie bitte mit, alle Unterlagen, die mit den Schulden zu tun haben und die mit Ihrem Einkommen zu tun haben, damit wir da überall einen Blick drauf werfen können.
    Ja, gut, danke, bis dann, tschüss."
    An manchen Tagen, sagt Susanne Wilkening, steht das Telefon nicht still. Menschen, die den Überblick über ihre Schulden verloren haben, suchen Hilfe.

    "Zu uns kommen ganz normale Menschen, der Satz, den ich am meisten höre, hier in der Beratung, ist wirklich der, 'Ich hätte nie gedacht, dass mir das passiert'. Das sind Menschen, die sich irgendwann mal eingerichtet haben mit Schulden, die normal auch bedient haben, die einen Kredit aufgenommen haben für Möbel oder für ein Auto, alles funktionierte, alles ist gut, und dann passiert irgendwas, was bewirkt, dass gerade noch das Existenzminimum gedeckt ist, zum Beispiel Arbeitslosigkeit mit einem Verlust von Einkommen oder auch eine Trennung, auch sehr häufig, wenn das Einkommen dann für zwei Haushalte plötzlich reichen muss. Und dann fällt so eine Schuldensituation manchmal wie ein Kartenhaus zusammen, und dann kommen die Leute zu uns."

    Vor allem Energie- und Mietschulden können schwerwiegende Folgen haben. Der Strom wird abgestellt oder die Wohnung wird gekündigt. In manchen Fragen, zum Beispiel bei rechtlichen Problemen rund um Mahn- und Vollstreckungsbescheide, kann meist schnell geholfen werden. Schlimmer wird es, wenn ein Mensch bereits tief in der Schuldenfalle steckt und berechtigte Angst hat, nicht mehr herauszukommen.

    "Und dann gucken wir die Schuldensituation an und das ist oft für die Leute sehr schwierig, weil die haben oft ihre Post schon gar nicht mehr aufgemacht, die haben schon viele, viele Jahre Stress wegen der Schulden hinter sich. Aber es nützt nix, wir müssen das alles begucken und müssen das auflisten und eine genaue Aufstellung der Gläubiger zusammen erarbeiten."

    Wenn die Schulden sehr hoch sind und es kaum eine Chance gibt, sie jemals abzubezahlen, kann der Schuldner den Antrag stellen, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Das Verfahren ist ziemlich kompliziert.

    "Im Moment, nach der jetzigen Rechtslage, ist es so, dass wir zunächst mal einen sogenannten außergerichtlichen Einigungsversuch unternehmen müssen, das heißt, wir müssen die ganze Schuldensituation erarbeiten, wir müssen die Gläubiger anschreiben und fragen, wie viel bekommt ihr, aufgegliedert nach Hauptforderung, Zinsen, Kosten und so weiter. Dann speisen wir das in unsere Software ein und die spuckt uns schöne Gläubiger-Verzeichnisse aus. Und dann schreiben wir noch mal alle Gläubiger an und schlagen denen in der Regel vor, dieser Schuldner wird alle seine Pflichten, die er im Insolvenzverfahren hat, auf freiwilliger Basis erfüllen. Seid ihr einverstanden?"

    Zu den Pflichten des Schuldners im Insolvenzverfahren gehört in erster Linie, dass er arbeiten muss. Wenn er keine Arbeit hat, muss er sich darum bemühen, eine zu finden und seine Suche nachweisen. Wenn er pfändbares Einkommen erwirtschaftet, muss er einen bestimmten Teil davon abführen. Ein Treuhänder oder Insolvenzverwalter wacht darüber. Mit ihm muss der Schuldner zusammenarbeiten. Wenn aber in den kommenden sechs Jahren nichts Pfändbares da sein wird, weil zum Beispiel das Einkommen zu klein ist, spricht man von der "flexiblen Nullquote". In diesen Fällen lehnen die Gläubiger eine außergerichtliche Einigung meist ab.

    "Dann füllen wir hier zusammen mit dem Schuldner, der Schuldnerin, das Insolvenzformular aus. Das sind so, ich weiß gar nicht, 50 Seiten ungefähr, da wird sehr, sehr viel abgefragt. Das geht ans Gericht, und das Gericht setzt einen Treuhänder ein und eröffnet das Verfahren, und dann geht das sechs Jahre lang mit den Pflichten."

    Das Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung trat in Deutschland erst am 1. Januar 1999 in Kraft. In den früheren Verfahren - Konkursverfahren, Vergleichsverfahren, Gesamtvollstreckungsverfahren - galt als oberstes Ziel die Verwertung des Schuldnervermögens. Beim heutigen Insolvenzverfahren geht es jedoch auch um die Fortführung des insolventen Unternehmens bei der Firmeninsolvenz und die Restschuldbefreiung des Verbrauchers bei der Privatinsolvenz. Das soll den Schuldnern eine zweite Chance geben.

    "Meine Einschätzung ist, dass sich das Verbraucherinsolvenzverfahren bewährt hat."

    Sagt die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

    "Es war nicht unumstritten bei der Einführung, denn es geht ja auf der einen Seite um die berechtigten Anliegen von Gläubigern, die natürlich ihre Forderungen auch durchsetzen möchten. Und auf der anderen Seite das berechtigte Anliegen der Schuldnerinnen und Schuldner, doch auch aus der Falle der Verschuldung mit ganz wenig finanziellem Spielraum mal wieder herauszukommen, und eine neue Chance zum Durchstarten zu haben. Von daher ist es absolut richtig gewesen, dass man ein Verbraucherinsolvenzverfahren eingeführt hat mit einer Ausgestaltung der Wohlverhaltensperiode von derzeit sechs Jahren."

    Das Verfahren hat sich bewährt, das ist nicht nur die einhellige Meinung der Ministerin und der Schuldnerberater, sondern auch der Insolvenzverwalter und der Bankenvertreter. Dennoch, auch da scheinen sich alle einig zu sein, müsse es dringend reformiert werden. Seit 2001 gab es mehrere Reformversuche; der letzte Anlauf scheiterte in der vergangenen Legislaturperiode, weil er einfach zu spät eingeleitet wurde. Im Koalitionsvertrag von 2009 kündigte die neue Regierung von CDU, CSU und FDP erneut eine Reform des Insolvenzrechts an. In drei Stufen sollte sie vollzogen werden, die erste ist bereits abgeschlossen: Sie betrifft die Unternehmensinsolvenz. Am 1. März 2012 trat das ESUG in Kraft, das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen. Die zweite Stufe, die Verbraucherinsolvenz, wird gerade heftig diskutiert und für die dritte Stufe - ein neues Konzerninsolvenzrecht - hat die Justizministerin bereits Eckpunkte vorgelegt. Für die zweite Stufe - die Verbraucherinsolvenz - liegt seit Ende vergangenen Jahres ein Referentenentwurf vor. Er soll auf jeden Fall in dieser Legislaturperiode Gesetz werden, sagt Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger.

    "Deshalb dränge ich darauf, dass wir im Sommer im Kabinett diesen Entwurf dann verabschieden, damit er im Herbst in die Beratungen geht. Dann haben wir doch noch gut Zeit, auch für umfassende Anhörungen, die es mit Sicherheit geben wird. Das interessiert auch Sozialpolitiker, nicht nur die Rechtspolitiker, und natürlich Verbraucherpolitiker. Denn auch gerade der Verbraucherschutz, die Schuldnerstellung steht ja hier mit im Mittelpunkt."

    Morgen (Mittwoch, 18. Juli) wird der Referentenentwurf im Kabinett zur Verabschiedung vorgelegt. Im Mittelpunkt der Reform steht die Verkürzung des Verfahrens, das bislang sechs Jahre dauerte. Der Schuldner soll nun nach drei Jahren aus der Verschuldung herauskommen. Dieser Ansatz scheint sinnvoll zu sein. Denn auch wenn die Fallzahlen im vergangenen Jahr zurückgegangen sind, meldeten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2011 immer noch mehr als 100.000 Menschen Privatinsolvenz an.

    "Der Grund für die Überlegung, eine Änderung vorzunehmen, ist, dass wir doch uns noch nach Anreizen umgesehen haben, Anreizen für den Schuldner, sich auch noch stärker einzubringen. Nicht nur eine Zeit von sechs Jahren verstreichen zu lassen, ohne nennenswert oder auch gar nicht getilgt zu haben, sondern mit einem kürzeren Zeitraum, nämlich einer Halbierung von sechs auf drei Jahren dann sich auch besser motiviert fühlt, auch etwas zu tilgen. Wir denken hier an eine Quote derzeit von 25 Prozent."

    Das heißt, der Schuldner muss ein Viertel der ausstehenden Zahlungen bedienen. Damit würden letztlich auch die Gläubiger der drastischen Verkürzung zustimmen, ist die Ministerin überzeugt.

    "Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuld-Befreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen."

    Das neue Gesetz trägt die Verkürzung der Laufzeit bereits im Titel. Sie war auch beim letzten Insolvenzrechtstag des Deutschen Anwaltvereins im März in Berlin, bei dem etwa 800 Fachleute zusammentrafen, Thema eines Workshops. Die meisten Experten jedoch lehnen die drastische Verkürzung des Restschuld-Befreiungsverfahrens ab, solange sie an eine Zahlungsquote von 25 Prozent geknüpft ist. Guido Stephan, Richter am Amtsgericht Darmstadt, wandte zum Beispiel ein:

    "Es ist faktisch keine Verkürzung, weil kaum jemand diese Quote erreichen wird. Wenn jemand ein Vermögen, Einkommen hat, wird der den Weg eines außergerichtlichen Vergleichs gehen. Der Rest sind Menschen, die eigentlich aufgrund ihres geringen Einkommens oder ohne Einkommen gar nicht in der Lage sein werden, 25 beziehungsweise mit den Kosten, 30 Prozent der Forderungen ihrer Gläubiger zu befriedigen."

    Mit den Kosten meint Guido Stephan die Verfahrenskosten, die der Schuldner auch noch zu tragen hat. Kai Henning, Fachanwalt für Insolvenzrecht aus Dortmund, hält die Befriedigungsquote - so der juristische Ausdruck - von 25 Prozent ebenfalls für unrealistisch hoch.

    "Das bedeutet, wenn man das mal so auf den Durchschnittsverbraucherfall umlegt, durchschnittliche Verbraucherverschuldung 40.000 Euro, dann müssten Sie also 10.000 Euro in drei Jahren mobilisieren, plus vielleicht einen Betrag von 2000 Euro für die Verfahrenskosten. Also Sie müssten 12.000 Euro zusammenbekommen. Das ist natürlich jetzt für jemand, der eine reiche Verwandtschaft hat, kein Problem, für die große Masse, und das sagen alle Verbände, auch die Gläubigerverbände, für die große Masse ist das nicht zu erreichen."

    Lediglich Rechtsanwalt Stefan Saager, Referent der Rechtsabteilung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, betrachtete die 25-prozentige Quote in einem anderen Licht:

    "Das ist ja hier auch mehrfach angesprochen worden, dass die 25 Prozent etwas unrealistisch sind. Ich glaube, man muss dabei erstens berücksichtigen, was Sie richtig angesprochen haben, was das Ziel aus dem Koalitionsvertrag ist. Wenn man dieses Ziel sieht, dann muss man eben nicht einen Schuldner sehen, der ein Nettoeinkommen von 900 Euro hat und diese 25-Prozent-Quote nicht erbringen kann, sondern da geht es eben um die gescheiterten Selbstständigen, denen hier eine schnellere Restschuldbefreiung ermöglicht werden soll."

    Der Bankenvertreter Stefan Saager hat eben nicht nur die Schuldner im Blick, die gar nichts mehr haben, sondern auch diejenigen, die noch etwas aufbringen können. Insofern will er auch die Interessen der Gläubiger mehr in den Vordergrund stellen.

    "Es wird an den Schuldner gedacht mit der Verkürzung des Restschuld-Befreiungsverfahrens. Aber die Gläubiger, dass dann auch 25-Prozent-Quote, die aus Schuldner-Sicht hoch erscheint, eine 75-Prozent-Quote Verzicht für die Gläubiger bedeutet, das ist in der Tat noch nicht so pointiert gesagt worden."

    Aus dem gleichen Grund will Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger von der Verkürzung des Restschuld-Befreiungsverfahrens in Verbindung mit der Befriedigungsquote von 25 Prozent nicht abrücken.

    "Und da habe ich auch im Blick, Gläubiger, kleinere, mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe, für die eine Forderung von mehreren Tausend Euro ein wichtiger Betrag ist, den sie auch beim heutigen Verfahren von sechs Jahren komplett abschreiben müssen. Und wenn es jetzt die Möglichkeit gibt, nach drei Jahren eine Tilgung zu bekommen, dann glaube ich, wäre das gerade auch für diese Gläubiger wichtig. Und es ist noch mal auch wirklich für den Schuldner ein Anreiz, alles zu überlegen, zu tun, natürlich braucht er dann in jedem Fall einen Job, sonst kann ich das nicht tilgen, aus dieser Verschuldung rauszukommen, vielleicht auch mit Unterstützung aus der Familie, man nach drei Jahren dann frei davon ist, hat man dann ja auch ganz andere Spielräume wieder für sich selbst. Von daher ist das ein Mittelweg."

    Die Gläubigersicht wird von den Insolvenzverwaltern vertreten, die vom Insolvenzgericht eingesetzt werden. Rechtsanwältin Susanne Berner aus Berlin ist Vorsitzende der Neuen Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands.

    "Ich vertrete die Gläubiger, das bedeutet zum Beispiel Lieferanten, Banken, Vermieter, Arbeitnehmer, also alle Personen, die Forderungen gegenüber dem Schuldner haben. Dabei ist noch zu beachten, dass diese Forderungen alle, also alle Gläubiger, gleichrangig sind. Früher, zu Konkursordnungszeiten, gab es bestimmte Rangklassen, bestimmte bevorrechtigte Gläubiger. Meine Aufgabe ist es, die Forderungen jedes einzelnen Gläubigers zu überprüfen, in die Insolvenztabelle aufzunehmen und am Ende des Verfahrens die Quote, die sich aus der Insolvenzmasse ergibt, an die Gläubiger auszuschütten."

    Die Fachanwältin für Insolvenzrecht hält, wie viele ihrer Kollegen, nichts von der Verkürzung auf drei Jahre, die an eine Zahlungsquote von 25 Prozent geknüpft ist. Die Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands und zahlreiche andere Verbände, von Rechtsanwälten, Sozialpädagogen oder Richtern, haben inzwischen zu dem Referenten-Entwurf Stellung genommen und die 25-Prozent-Regelung in Frage gestellt. Susanne Berner appelliert an die Gesetzgeber, statt der Verkürzung das Instrument des Insolvenzplanverfahrens, das bisher nur für Unternehmen möglich ist, auch für Verbraucher anzuwenden. Dieses Verfahren erlaubt es im Einzelfall, realistische Tilgungsziele auszuhandeln, die nicht von vornherein an bestimmte Vorgaben gebunden sind. Auch so könnte das Verfahren verkürzt werden. Dieses habe sich bei der Unternehmensinsolvenz sehr bewährt.

    "Ich denke, dass die Einführung eines Insolvenzplanverfahrens im Verbraucherinsolvenzverfahren durchaus im allseitigen Interesse ist. Wer in der Lage ist, einen Sonderbeitrag von dritter Seite zu leisten, sollte meiner Ansicht nach auch in den Genuss kommen, die sofortige Restschuldbefreiung zu erlangen. Denn das Insolvenzverfahren dient der bestmöglichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Wenn die Insolvenzgläubiger einer Verbesserung der Quote durch den Insolvenzplan zustimmen, sollte man dem auch folgen. Also dann gibt es eigentlich niemanden mehr, der dort Einwände noch erheben könnte."

    Solchen Vorschlägen zeigt sich die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger durchaus aufgeschlossen.

    "Denn wir haben ja gerade eine Modernisierung unseres Insolvenzrechts verabschiedet im Bundestag und im Bundesrat, wo für die Unternehmensinsolvenzen auch ein Insolvenzplanverfahren verstärkt enthalten ist, natürlich zugeschnitten auf Unternehmen. Das kann ich mir hier vorstellen, vielleicht führt das zu einer stärkeren Einigungschance zwischen Gläubiger und Schuldner. Das ist ja auch mit ein Ziel. Und das finde ich sind sehr konstruktive Beiträge, die vorgelegt wurden."

    Morgen (Mittwoch, 18. Juli) wird der Referentenentwurf im Kabinett verabschiedet. Nach der Sommerpause wird er dann im Bundestag beraten. Wie das Gesetz letztlich auch ausgestaltet sein wird, eines ist sicher, das Insolvenzverfahren, seit 1999 in Kraft, wird an Akzeptanz nicht verlieren.

    "Es spielt eine wichtige Rolle bei den Schuldnerberatungen, es gibt ja auf kommunaler Ebene viele Schuldnerberatungsstellen, inzwischen ein 'Muss' im Angebot dessen, was Kommunen auch zu leisten haben. Und es wird ja immer wieder Hilfestellung gegeben, wie gerade dieses Verfahren durchgeführt werden kann. Ja, auch wenn man die Zahl von über 100.000 Verbraucherinsolvenzverfahren im letzten Jahr sieht, dann sieht man, glaube ich, auf alle Fälle auch den großen Bedarf."

    Ein Bedarf, der in den Schuldnerberatungsstellen jeden Tag zu spüren ist.

    "Wenn die Menschen in der Lage sind, mitzuarbeiten, mitzuwirken, oder wenn sie zumindest in der Lage sind, das zu lernen hier, dann haben sie eigentlich in jedem Fall eine Chance, wieder irgendwann neu anzufangen. Das kann lange dauern, das kann mühsam sein, aber eine Chance gibt es für jeden."

    Meint Susanne Wilkening von der Schuldnerberatungsstelle Berlin-Kreuzberg. Nach Angaben der übergeordneten Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände sind mehr als drei Millionen Haushalte in Deutschland überschuldet. Und so stehen die Telefone auch in Berlin-Kreuzberg nicht still.

    "AWO Spree Wuhle, Schuldner- und Insolvenzberatung, Wilkening, guten Tag. Ja, wohnen Sie im Bezirk Kreuzberg? Ja, wir haben immer mittwochs ab 9:30 Uhr Terminvergabe, da vergeben wir die Termine für die laufende Woche, Rufen Sie am Mittwoch um 9:30 Uhr an oder kommen Sie hierher? Ja, das können wir machen, tschüss."

    Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung