Zu diesem Ergebnis kommtdas Institut für Kriminologie der Universität Tübingen nach der, wie es heißt, bislang größten Umfrage unter Laienrichterinnen und -richtern in Deutschland. Zwei Drittel von ihnen berichteten demnach von illegalen Vereinbarungen. Dies zeige, dass die Praxis informeller und damit illegaler Absprachen nach wie vor verbreitet sei, sagte einer der Studienleiter. Darüber hinaus würden nur ein Fünftel der Absprachen öffentlich getroffen. In 14 Prozent der Fälle seien die beisitzenden Laienrichter von den Berufsjuristen überhaupt nicht eingebunden worden.
Um Verfahrenszeiten zu verkürzen, sind Verständigungen zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft - sogenannte "Deals" - gesetzlich durchaus erlaubt - jedoch nur unter streng geregelten Bedingungen. So muss die Absprache öffentlich im Rahmen der Hauptverhandlung und unter Beteiligung der Schöffen getroffen werden.
Diese Nachricht wurde am 16.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.