Altkanzler-Privilegien
Schröder (SPD) scheitert auch in zweiter Instanz im Streit um Büro und Personal im Bundestag

Der frühere Bundeskanzler Schröder ist erneut vor Gericht mit der Forderung gescheitert, dass der Bundestag ihm ein Büro mit Personal bereitstellt.

06.06.2024
    Berlin: Altkanzler Gerhard Schröder (SPD, l) steht neben seinem Anwalt im Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg vor Beginn des Prozesses um den Verlust seines Büros im Bundestag.
    Streit um Büro von Altkanzler Schröder vor Gericht (Andreas Rabenstein/dpa)
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin lehnte Schröders Berufungsklage ab und gab der ersten Instanz Recht. Der Staat bezahle zwar in jahrzehntelanger Praxis den früheren Kanzlern nach ihrer Amtszeit Büro und Mitarbeiter zur Erfüllung von öffentlichen Aufgaben - aber nur weil es diese Praxis gebe, bestehe noch kein Rechtsanspruch darauf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
    Diese Nachricht wurde am 06.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.