Bisher lag der Zeitraum bei drei Jahren. Damit wolle man Klarheit und Sicherheit für die Verbraucher schaffen, sagte eine Sprecherin. Der Bundesgerichtshof hatte heute bekanntgegeben, dass er die Entscheidung zur Löschung von Schufa-Einträgen erst treffen will, wenn der Europäische Gerichtshof in zwei ähnlichen Fällen geurteilt hat.
Bei einer Privatinsolvenz kann man sich innerhalb eines begrenzten Zeitraums von seinen Schulden befreien, auch wenn man nicht alles zurückzahlen kann. Am Ende eines erfolgreichen Verfahrens steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird auf einem behördlichen Internetportal veröffentlicht.
Diese Nachricht wurde am 28.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.