Schulden machen ja, aber nur gegen mehr Kontrolle - das ist ein Angebot Wolfgang Schäubles an die Länder, damit sie noch in diesem Jahr der Neuordnung des Finanzausgleichs zustimmen. Das Angebot könnte vor allem für Länder wie Nordrhein-Westfalen, die mit dem Abbau ihrer Neuverschuldung große Schwierigkeiten haben, verlockend sein. Denn alle Länder fordern unisono vom Bund für die Zeit ab 2020 mehr Geld und sie begründen dies auch mit der Schuldenbremse aus dem Grundgesetz. Danach dürfen sie - von Ausnahmen wie etwa Naturkatastrophen abgesehen - ab 2020 gar keine neuen Schulden mehr machen. Der Bund dagegen schon, aber auch für ihn gibt es eine Obergrenze von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung, sprich des Bruttoinlandsprodukts. Das wären heute rund zehn Milliarden Euro. Schäuble bietet nun an, von diesem Spielraum für neue Schulden, den nur der Bund hat, den Ländern 0,15 Prozentpunkte abzutreten. Das wären rund vier Milliarden Euro. Für den Gesamtstaat aus Bund Ländern und Kommunen würde sich dadurch nichts ändern, so Schäubles Sprecherin Marianne Kothé:
"Es geht nicht darum, die Schuldenbremse des Grundgesetzes zu verändern oder zu lockern. Das ist kein Thema dieser Gespräche und wird auch von niemandem angestrebt."
Heißt übersetzt: Die Obergrenze von 0,35 Prozent bleibt, sie würde nur anders aufgeteilt. Für den Bund hätte das den Charme, dass ihn dieses Zugeständnis - anders als etwa höhere Zahlungen an die Länder - in Euro und Cent nichts kosten würde. Doch wie so oft in Politik soll es diese Luft zum Atmen für die Länder nicht umsonst. Dafür dass Länder in begrenztem Umfang doch wieder neue Schulden aufnehmen dürften, will er im Gegenzug den Stabilitätsrat aus Bund und Ländern mit scharfen Kontrollrechten ausstatten. Das hatte er schon in der Haushaltsdebatte angekündigt.
"Deswegen wollen wir den Stabilitätsrat, der die Finanzsituation von Bund und Ländern überwacht, mit zusätzlichen Kompetenten ausstatten, damit er in Zukunft Haushalte zurückweisen kann, die den gemeinsam vereinbarten, im Grundgesetz festgelegten Regeln von Schuldenbremse und auch des europäischen Fiskalvertrags widersprechen."
Ginge es nach Schäuble könnte dieser Stabilitätsrat künftig leichter Sanktionen verhängen und das Land verklagen, wenn es zu viele Schulden aufnimmt. Bisher braucht es dazu eine Zweidrittelmehrheit der Länder, ginge es nach Schäuble könnte künftig schon die einfache Mehrheit reichen, wobei das betroffene Land schon jetzt nicht mit abstimmen darf. All dies Teil der Verhandlungsmasse in den laufenden Gesprächen über den Finanzausgleich. Ein anderes Angebot lautet nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters, dass Länder künftig eigene Zu- und Abschläge auf die Lohn- und Einkommenssteuer erheben können. Das würde dazu führen, dass Arbeitnehmer in reichen Ländern wie Bayern künftig weniger Steuern zahlen könnten als in ärmeren Ländern, die ihre Einnahmen durch Zuschläge womöglich noch steigern müssten, dadurch aber als Wohn- und Arbeitsort unattraktiver würden. Weiterhin diskutiert wird auch, ab 2020 den Solidarzuschlag abzuschaffen und in den Tarif für die Lohn- und Einkommenssteuer einzuarbeiten. Das würde unterm Strich auf Mehreinnahmen für die Länder und Kommunen hinaus laufen. Aber auch das ist bislang nur eine Option, beschlossen, so die Sprecherin von Wolfgang Schäuble, ist noch nichts.
Es gibt zu keinem dieser Punkte, es gibt eine Vielzahl von Einzelfragen, bisher Festlegungen, sondern sehr viele unterschiedliche Positionen und Ideen und die werden derzeit diskutiert."