Nach der Einigung von Anfang der Woche zwischen Gurlitts Anwälten, der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern ist die Justizbehörde nach eigenen Angaben zu einer neuen rechtlichen Bewertung des Falls gekommen, die eine Freigabe der Bilder ermöglicht.
Gurlitt hatte sich verpflichtet, den Behörden auch nach der Freigabe Zugang zu seiner Sammlung zu gewähren und etwaige Nazi-Raubkunst zurückzugeben. Wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Erklärung betont, laufen die Ermittlungen diesbezüglich weiter.
Anwalt: Guter Tag für Gurlitt
Gurlitts Strafverteidiger Tido Park sprach von einem guten Tag für seinen Mandanten. "Seine Rehabilitierung wird durch die Entscheidung des heutigen Tages weiter gestärkt." Gurlitts Anwälte hatten gegen die Beschlagnahmung Beschwerde eingelegt.
Was nun mit der Sammlung, die wertvolle Bilder von Picasso, Chagall, Matisse, Beckmann und Nolde enthält, geschehen soll, ist unklar. Weil es um Sicherheitsbelange gehe, wolle man sich nicht dazu äußern, so Park.
Raubkunst-Verdacht bei etwa 500 Bildern
Mehr als zwei Jahre ist es her, dass die Staatsanwaltschaft insgesamt 1280 Werke in Gurlitts Wohnung im Münchener Stadtteil Schwabing entdeckte und beschlagnahmte. Seitdem wurden sie unter Verschluss gehalten. Die Ermittler haben bei etwa 500 Bildern den Verdacht, dass es sich um Nazi-Raubkunst handeln könnte. Cornelius Gurlitt ist der Sohn des in den 1950er-Jahren verstorbenen Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt, der einer von Hitlers Kunsthändlern war.
Der als "Schwabinger Kunstfund" bekannt gewordene Fall war schließlich erst im November vergangenen Jahres durch Medienberichte öffentlich geworden.
(pr)