Patrick Wellinski: Es soll um jene knapp 1400 Bilder gehen, die bereits 2011 in einer Mietswohnung in München-Schwabing gefunden und beschlagnahmt wurden. Gut zwei Jahre konnte also die Augsburger Staatsanwaltschaft ihren Fund unter Ausschluss der Öffentlichkeit untersuchen. Seitdem der Fall allerdings letzte Woche öffentlich geworden ist, forderten Stimmen aus In- und Ausland, man müsse den gesamten Fund für alle zugänglich machen. Gestern Abend dann haben die Behörden gehandelt und eine Liste von 25 Werken in der Online-Datenbank „lostart“ veröffentlicht. - Mein Kollege Stefan Koldehoff ist nun bei uns im Studio. Wie schätzen Sie die Veröffentlichung dieser Liste ein? Zu wenig, zu spät?
Stefan Koldehoff: Naja, zu spät sicherlich. Aber immerhin: ein erster Schritt. Sie haben es ja gerade schon gesagt. 25 Werke sind das, darunter prominente Namen wie Otto Dix oder Honoré Daumier; Eugène Delacroix ist mit einer Zeichnung dabei und auch das schon mehrfach abgebildete große Gemälde von Henri Matisse, bisher eines der sicherlich künstlerisch und auch materiell wertvollsten Bilder, von denen wir wissen. Heute genau vor einer Woche war ja die Pressekonferenz in Augsburg, und da haben wir ja alle noch einen relativ störrischen und fast ein bisschen trotzigen Rechtsanwalt oder Oberstaatsanwalt – Entschuldigung! – in Erinnerung, der damals gesagt hat, wir wollten das nicht öffentlich machen, wir hätten das auch weiterhin nicht öffentlich gemacht, weil er offenbar den Eindruck hatte, irgendwelche bürokratisch-juristischen Regelungen seien da höher zu bewerten als das Recht der Öffentlichkeit, zu erfahren, was denn da nun gefunden wird. In den letzten Tagen gab es dann hektische Aktivitäten zwischen Berlin, wo viele Proteste, unter anderem auch aus dem State Departement in Washington, eingegangen waren, und den bayerischen Behörden, und dieser Druck aus Berlin, der hat nun offenbar dazu geführt, dass man irgendeine Lösung gefunden hat, nun wenigstens schon mal sukzessive die Werke öffentlich zu machen, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich um NS-Raubkunst, also aus privatem Besitz gestohlene Werke, handelt.
Wellinski: Trotzdem steht ja der Vorwurf im Raum, trotz dieser Online-Veröffentlichung jetzt, die Staatsanwaltschaft Augsburg sei mit der ganzen Untersuchung offenkundig überfordert gewesen. Lässt sich das überhaupt so pauschal sagen?
Koldehoff: Ich glaube, man kann schon sagen, dass da die falschen Prioritäten gesetzt worden sind. Natürlich gibt es Vorschriften, die das Privateigentum schützen - wir haben in den letzten Tagen ja öfter darüber berichtet -, die es beispielsweise auch Herrn Gurlitt oder potenziellen Erben, die da jetzt Bilder wiederfinden, möglich machen müssten, ihr Privateigentum weiterhin geheim zu halten. Das ist ein Recht, das jedem zusteht. Aber offenbar hat man sich nun dazu entschieden, dass es doch ein höheres Rechtsgut gibt, nämlich das Recht auf Öffentlichkeit für die Betroffenen. Das ist keine Entscheidung und auch keine Einsicht, die offenbar in Bayern von alleine gekommen ist. Da musste man schon ein bisschen zum Jagen getragen werden, wie es immer so schön heißt. Und die zweite Überforderung oder die zweite Fehlentscheidung war sicherlich auch, dass man die bisherigen fast zwei Jahre, die Sie gerade genannt haben, eine einzige Forscherin mit der Recherche dieser Bilder beauftragt hat. Auch das soll sich jetzt ändern.
Wellinski: Was erhofft man sich denn jetzt im nächsten Schritt von dieser Veröffentlichung seitens der Ermittler?
Koldehoff: Man hofft zunächst mal, dass sich Leute melden in Bayern, und sagen: Das sind Werke, auf die wir glauben, einen Anspruch zu haben. Damit ist Öffentlichkeit hergestellt und damit haben endlich die Erben die Chance, zu ihrem Recht zu kommen, die ja möglicherweise seit vielen, vielen Jahren auch mit hohem finanziellen Aufwand nach diesen Werken suchen. Man hat außerdem beschlossen, dass nicht nur eine, sondern künftig sechs Provenienzforscher an diesen Bildern arbeiten sollen. Das heißt, das Ganze könnte auch jetzt beschleunigt stattfinden. Also es tut sich schon einiges, allerdings auch nicht so ganz reibungslos. Wenn man heute versucht hat, auf die Website lostart.de zu kommen, die ja Bund und Länder gemeinsam für die Suche nach Raubkunst betreiben, dann war diese Website so gut wie nicht erreichbar, weil man offenbar noch nicht mal Geld investiert hat, um ein paar Server dazuzukaufen.
Koldehoff: Das war jetzt die Rolle der Ermittler. Welche Rolle müsste jetzt eigentlich der Bund beziehungsweise die deutsche Politik übernehmen?
Koldehoff: Zunächst mal geht es ja konkret um die 1400 Werke, die Frage, wo kamen sie her, wem gehören sie, und gibt es möglicherweise – die Aussichten sind sehr, sehr gering, weil wir einfach nicht mehr die Gesetze dafür haben – die Möglichkeit, welche davon an ursprüngliche Besitzer - seien es nun Museen, seien es private Besitzer - zurückzugeben? Die Politik müsste sich eigentlich dringend mal Gedanken darüber machen, ob es eigentlich weiterhin sein kann, dass Gesetze aus der NS-Zeit, nämlich die Gesetze über die Beschlagnahme dieser Bilder - nach '45 nie infrage gestellt - ob diese Gesetze weiterhin Gültigkeit behalten sollen. Die kann man sicherlich nicht nachträglich verändern. Wir können jetzt nicht plötzlich den Rechtsstaat umdrehen und sagen, wir beschlagnahmen, wir enteignen irgendwelche Leute aus moralischen Gründen. Das will niemand und das kann auch nicht die Idee sein. Aber schon 2004 hat der Bundesrat im Rahmen der Schuldrechtsreform gefordert, dass man doch bitte die Verjährungsfristen für NS-Raubkunst aussetzen solle. Wenn man darüber zum Beispiel jetzt noch mal nachdenken würde, dann würden wenigstens künftige Fälle einfacher gemacht, was Restitution angeht.
Wellinski: …sagt mein Kollege Stefan Koldehoff über den Stand der Entwicklungen zum Schwabinger Bilderfund.