Das Delikt gegen Habeck sei dem Bundeskriminalamt über ein Online-Portal gemeldet worden. Daraufhin habe man wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt; denn Habeck sei Bundesminister und Vizekanzler. Zudem hätten bei dem 64-jährigen Beschuldigten weitere Verdachtsmomente vorgelegen. Habeck habe den Mann erst mehr als einen Monat nach dem Beschlussantrag angezeigt. Die Hausdurchsuchung erfolgte dann im Rahmen eines bundesweiten Aktionstags vor zehn Tagen.
Der Mann soll im Frühjahr eine beleidigende Bilddatei auf der Plattform X hochgeladen haben. Nach Bekanntwerden der Hausdurchsuchung hielten Kritiker Habeck Unverhältnismäßigkeit vor. Der FDP-Politiker und Bundestagsvizepräsident Kubicki erklärte, die Grünen würden mit Strafanträgen den politischen Diskurs verengen.
Diese Nachricht wurde am 22.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.