Strafrecht
Schwangerschaftsabbrüche: Bundesregierung kündigt "intensive Auswertung" von Expertenbericht an

Nach den vorgestellten Empfehlung einer Expertenkommission zur Teillegalisierung von Abtreibungen sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf.

    Justizminister Buschmann kündigte eine intensive Auswertung an. Es seien vernünftige und abgewogene Fortschritte nötig. Gesundheitsminister Lauterbach erklärte, man werde einen geordneten Prozess vorschlagen, wie man mit den Ergebnissen der Kommission umgehen könne. Familienministerin Paus betonte, durch den Bericht gebe es nun eine sachliche und wissenschaftliche Grundlage, um die Debatte anders zu führen. Alle drei Minister mahnten, es dürfe keine ideologische und undifferenzierte Diskussion geben.
    Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission aus den Bereichen Medizin, Justiz und Ethik hatte zuvor ihren Bericht vorgestellt. Demnach ist insbesondere die grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in Frühphase der Schwangerschaft nicht haltbar. Hintergrund ist der geltende Paragraph 218 im Strafgesetzbuch. Er besagt, dass ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig ist. Straffrei bleibt er nur bis zur 12. Woche nach einer Pflichtberatung.
    Diese Nachricht wurde am 15.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.