
Gerichte sollen künftig das Tragen einer solchen anordnen können, zitiert das Magazin „Der Spiegel“ aus einer Vereinbarung aus den noch laufenden schwarz-roten Koalitionsverhandlungen. Damit solle sichergestellt werden, dass eine ständige Überwachung verurteilter Täter möglich werde. Betroffene Frauen könnten demnach durch einen Tracker gewarnt werden und Hilfe suchen können, wenn sich Gewalttäter ihren früheren Opfern näherten.
Weiter heißt es, Vorbild solle das sogenannte spanische Modell sein, bei dem Richter einen Mindestabstand zwischen Täter und Opfer festlegen. Wird dieser unterschritten, lösen die GPS-gestützten Geräte Alarm sowohl bei der Polizei als auch den gefährdeten Frauen aus.
Diese Nachricht wurde am 04.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.